Beispiel - Produkt Verkauf?

2 Antworten

Irreführende Angabe nach LMIV, würde ich annehmen.

Strafandrohung bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (§ 58 LFGB).

wickedsick05  23.10.2022, 17:24

Glaub ich nicht. Ist ja beim Alkohol nicht so.

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RobertLiebling  23.10.2022, 17:57
@wickedsick05

Bei "alkoholfreien" Getränken gibt es lebensmittelrechtliche Vorgaben. Fruchtsaft darf bis zu 0,5 Volumen-%, Traubensaft bis zu 1,0% Alkohol enthalten.

Als alkoholfreies Bier darf Bier mit bis zu 0,5% Alkohol verkauft werden.

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Lebensmittelkontrolle oder Wettbewerbszentrale regeln das. Deine Abnehmer würden es auch nicht lustig finden.

Deine Deklaration ist nicht zulässig und klingt nach 2. Klasse Grundschule. Deine Zielgruppe würde "halal" oder "helal" besser verstehen.