Bei Alarmierung über rote Ampel fahren?
Hallo, wenn man bei der FF ist und alarmiert wird, muss man ja so schnell wie möglich zum Gerätehaus. Wie ist das jetzt mit der StVo, muss man bei Roten Ampeln warten? Oder welche "Sonderrechte" hat man da schon?
7 Antworten
Prinzipiell dürftest du das. Wenn du Garantieren kannst das du dabei niemanden gefährdet. Das ist aber quasi unmöglich.
Sie haben in diesem Fall weder Sonder- noch Wegerecht.
Also immer hübsch Obacht geben.
Mit Deinem Privatfahrzeug hast Du Dich ab alle Verkehrsregeln zu halten, ausnahmslos.
Auch an Tempo 30 Zonen ect.
Wenn Sie persönlich Sonderrechte hätten, dann wüssten Sie dies und wären dafür technisch ausgerüstet und inhaltlich geschult sowie belehrt.
Mit besten Grüßen
gregor443
Ich finde es schön, dass es noch junge Leute gibt die sich freiwillig und unentgeltlich in den Dienst der Gesellschaft stellen. Dafür gebührt dir schon mal Dank!
Aber Sonderrechte hast du damit trotzdem nicht.
Ich sehe es öfter am Land wenn plötzlich ein Auto mit Höllentempo überholt und in der Heckscheibe klebt stolz ein Zettel "Freiwillige Feuerwehr im Einsatz". Das hilft dir im Falle eines Unfalles gar nichts.
Jain. Sonderrechte hat man auch im Privat PKW allerdings keine Wegerechte.
Man darf gegen die STVO verstoßen solange man dadurch niemanden gefährdet.
Sobald es zum Unfall kommst ist die Lage klar.
Sonderrechte sind noch kein Freifahrtschein, um mit Höchstgeschwindigkeit und Missachtung aller Verkehrsregeln vorwärts zu kommen. Einem Einsatfahrzeug mit Sonderrechten muss man noch nicht einmal Vorrang gewähren.