Bedeutet eine freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO) auch, das die Bürger mehr über ihr eigenes Geld entscheiden, der Staat weniger wegnimmt?

5 Antworten

Grüß Dich Kleosa

Von Wegnehmen kann keine Rede sein.

Steuern müssen sein, denn der Staat bzw. unsere Gesellschaft braucht es, damit die notwendigen Ausgaben zum Wohle des Volkes getätigt werden können.

Es geht dabei nicht immer gerecht zu, aber unsere Ordnung braucht das Geld nunmal damit sie sich erhalten kann. Und Ungerechtigkeiten werden politisch diskutiert und gegebenenfalls auch verändert. Und manchmal sind auch Gänge vor das Gericht erforderlich.

Und dann gibt es Insitutionen die für den Erhalt des Staates relevant sind und bei Bedarf, ob verschuldet oder nicht, gestützt werden müssen. Das ist absolut ärgerlich und dann muss das aufgearbeitet werden, auch vor dem Gericht.

Ein Beispiel wo der Prozess noch lange nicht beendet ist:

Cum-Ex-Skandal : Der Milliardentrick

Nie zuvor ging dem Staat durch Steuertricksereien so viel Geld verloren. Wir zeigen das ganze Ausmaß des größten Steuerskandals der bundesdeutschen Geschichte.

https://www.zeit.de/wirtschaft/2017-05/cumex-skandal-steuern-verlorene-gelder-deutschland

Herzlichen Gruß

Rüdiger

Parteimitglied bei Bündnis90/Die Grünen

Der Staat nimmt wem was weg? Willst du hier griechische Verhältnisse? In Deutschland ist alles geregelt. Wer viel hat, der muß mehr abgeben. Woher sollen sonst die Gelder für Bildung, Straßenbau, Umweltschutz, Gaspreisbremse usw. kommen? Man kann nur ausgeben was man auch in der Kasse hat. Geht auch einem Staat so.

Die freiheitliche Grundordnung sagt erst mal nichts über den Umgang mit Geld. Es gilt abzuwägen, ob die individuelle Freiheit oder das allgemeine Wohl, was ja auch Freiheit bedeutet, sich entfalten zu können - ohne Angst vor Hunger und Krankheit - mehr wiegt.

Kleosa 
Fragesteller
 01.11.2023, 20:11

z.B. Angst vor Unterinformiertheit (FOMO) -daher zu viel GEZ/RFB, damit diese Bedürfnisse nach (relevanten) Informationen staatlich garantiert gedeckt werden ?

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DerRoll  01.11.2023, 20:17
@Kleosa

Der Rundfunkbeitrag ist gerade keine Steuer. Das wäre tatsächlich grundgesetzlich nicht erlaubt, das Grundgesetz verbietet einen Staatsfunk.

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Kleosa 
Fragesteller
 02.11.2023, 20:12
@DerRoll

Wem ging es um die Frage nach dem Abgabentyp ?

Nebenbei erwähnt, es ist ein Beitrag, nahezu bedeutungsgleich einer Steuer, de facto macht es keinen Unterschied. Tatsächlich sind Steuern nicht zweckgebunden, können für andere öffentliche Bereiche verwendet werden, das war es aber auch schon.

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DerRoll  02.11.2023, 21:17
@Kleosa

De Facto macht es einen großen Unterschied, denn der Rundfunkbeitrag ist a) zweckgebunden und b) entscheidet nicht der Staat über seine Verwendung, sondern die Rundfunkanstalten. Er ist also das genaue Gegenteil einer Steuer. Dass du es für nötig hältst deine missverständlichen Beiträge in Fett zu schreiben macht deine Ausführungen nicht richtig.

Du fragst nach "Staatseinnahmen", der Rundfunkbeitrag ist keine Staatseinnahme.

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Kleosa 
Fragesteller
 02.11.2023, 21:20
@DerRoll

was davon wusste hier niemand?

Sozialversicherungsbeiträge sind auch keine Staatseinnahmen ?

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DerRoll  02.11.2023, 21:27
@Kleosa

Kann es sein dass du deine Frage bewußt missverständlich gestellt hast um dann als armer Libertärer gehörig jammern zu können? Hör bitte auf zu schreien.

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Ja, auch. Aber natürlich gibt es auch da Regeln....

Theoretisch ja - praktisch nein…

Kleosa 
Fragesteller
 01.11.2023, 20:06

Du meinst weil der Egoismus dazu führen würde, dass die öffentliche Finanzierung unterfinanziert wäre ? Zu wenig eigener Subsidiarität und Solidarität ? Zu wenig Gemeinschaftsgefühl ("Korpsgeist") ?

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