Bauantrag als Studentin stellen?
hallo alle zusammen,
Ich habe vor kurzem mein Bachelor in Architektur gemacht und Studiere jetzt Architektur Master.
Normalerweise dürfen Bauanträge nur Prsonen unterschreiben/stellen die auch im Archhitektenkammer angemeldet sind.
Ich weis dennoch, dass man auch als Studentin einen Bauantrag stellen darf (nur für Gebäudeklasse 1/2).
Das einzige was mir bewusst ist das ich ein Gewerbe/Kleingewerbe öffnen muss um überhaupt selbstständig arbeiten zu können... aber weiter weis ich leider nicht worauf ich noch achten muss oder ob ein Gewerbe dafür schon ausreichen würde. (Man muss beim Bauamt im normalfall eine bescheinigung bei Bauanträgen mit schicken damit die sehen können das man berechtigt dafür ist einen Bauantrag stellen zu dürfen).
Im internet habe ich versucht etwas herauszufinden. Lieder vergeblich.
Meine Frage wäre jetzt wie das genau funktioniert und ob schon jemand damit erfahrungen gemacht hat?
FALLS WICHITG! ich auch komme aus dem Bundesland Hamburg.
4 Antworten
In der Regel hat man mit dem Bachelor die "kleine Bauvorlageberechtigung" so wie früher jemand mit Vordiplom. Architekten sind Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Apotheker, Künstler.....) und müssen kein Gewerbe anmelden. Ich würde mich eher auf eine objektbezogene Berufshaftpflicht beziehen. Wenn auf Grund deiner Planung was schief läuft, kannst du dafür herangezogen werden.
Gem. § 18 Einkommensteuergesetzt gehört der Beruf des Architekten zu den Katalogberufen und dieser Erziehlen Einkünfte aus "selbständiger Tätigkeit". Somit muss man für eine Architektenbüro KEINE Gewerbeanmeldung machen, was man allerdings machen muss ist seine Tätigkeit dem Finanzamt zu melden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zusenden lassen.
Ob eine Eröffnung eines solchen Büros als Bachelor erlaubt ist weiß ich allerdings nicht.
Zum einen habe ich das damals in der Ausbildung zum Steuerfachangestellen und letztes Jahr noch einmal im Bilanzbuchhalter-Kurs. Aber hier auch einmal eine Hilfestellung:
https://www.selbststaendig.de/unterschied-gewerbe-anmelden-freiberufler
Ich denke, so lange du nicht in der Architektenkammer bist und somit vorlageberechtigt, darfst du auch keinen Bauantrag unterschreiben. Mit welchem Stempel möchtest du denn stempeln und welche Nummer??? Architektenhaftpflichtversicherung hast du sicher auch nicht...
Bei Bauantragsformualren muss man beim Antrag ankreuzen wer den Antrag stellt und man kann auch "Abgeschlossenes Studium" ankreuzen.
§ 67 Absatz 3 Nr. 1 HBauO
(3) Bauvorlageberechtigt für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 sind auch
- die Angehörigen der Fachrichtungen Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen, die an einer deutschen Hochschule, Fachhochschule oder einer als gleichwertig anerkannten Lehranstalt das Studium erfolgreich abgeschlossen haben,
Ich habe schon vorher rechtlich infomiert. Aber dennoch danke für deine Antwort :)
OK, war mir bei Hessen neu. Ist es doch (glaube ich) das einzigste Bundesland bei denen sogar eine Statik noch geprüft wird...
das kann möglich sein in Hessen kenne ich mich jetzt leider nicht aus..
Das Naheliegendste wäre, dich bei der zuständigen Baubehörde direkt nach dem Prozedere zu erkundigen.
Was wäre, wenn du hier einen falschen Rat erhältst?
ja das stimmt schon, daher die Frage am ende "ob jemand erfahrung damit gemacht hat"
ich würde natürlich nur die Antworten berücksichtigen die mir plausiebel erscheinen und die auch wirklich erfahrung damit gemcht haben.
Hundertprozentige Sicherheit hast du aber nur, wenn du dich bei der Behörde erkundigst. Warum möchtest du das nicht tun?
könnte ich dich fragen von welchem Gesetztbuch du es Kopiert hast?
Danke schonmal :)