Genehmigungspflicht bei Aufkeilrahmen?
Wir planen die Dachflächenfenster bei unserem Neubau mit Aufkeilrahmen einzusetzen. Beantragt wurden lediglich Dachflächenfenster. Ich kann dazu in der LBO für NRW leider nichts finden. Weiß jemand ob Aufkeilrahmen in NRW genehmigungspflichtig sind und wenn ja, wo das steht?
1 Antwort
Nein, bestimmt nicht. Auch die Genehmigung der Dachflächenfenster ist mit Sicherheit nur ein Antrag geringen Umfanges (gibt es nicht in jedem Bundesland) und dürfte nur anzeigepflichtig sein, wenn die Fenster genügend Abstand zur Nachbargrenze haben (Brandschutz).
Ich weiß was Dachflächenfenster sind :-)
Wieso führen die zu mehr Wohnraum? Hast du jetzt einen m² Wohnraum mehr? Warum? Der Platz auf der Decke (unter dem D-Fenster) war doch auch vorher schon da.
Es ist nicht wie eine Gaube, die die Stehhöhe wesentlich erhöht. Ein Aufkeilrahmen, wie hoch mag er wohl an der höchsten Stelle sein? 15 cm, 20 oder 25 cm? Das ist vernachlässigbar. Es gibt nicht mehr m² und auch nicht mehr m³
Zumindest nicht viel mehr qm, aber bei einem Doppelfenster von ca. 2,30 m Breite und 10 % mehr Dachneigung. Mehr Grundfläche gibt es nicht, aber etwas mehr Wohnfläche.
Ok. Aber es geht ja um DachFLÄCHENfenster, die mut Keilrahmen aus der Dachfläche herausragen, im Innenraum eine Nische bilden, die zu mehr Wohnraum führt. Das ist ähnlich wie eine Gaube, die genehmigungspflichtig wäre, aber eben keine Gaube ist. Fehlt da bzgl. des Abstands ein "nicht" in deiner Antwort?