Wie komme ich am besten an einen Standplatz für einen Imbiss?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du immer nur für ein paar Stunden an einem Stand stehst, ist das Reisegewerbe. Dafür brauchst du keine Baugenehmigung. Die brauchst du nur, wenn du jeden Tag an der Stelle bist. Dann wäre es aber auch stehendes Gewerbe.

was du neben der Reisegewerbekarte brauchst ist für jeden Standort die Zustimmung des Grundstückseigentümers. Das kann ein Privateigentümer (z.B. Aldi-Parkplatz) oder die Stadt (Straßenland) sein. Für Straßenland brauchst du eine Straßenlandsondernutzungserlaubnis. Die bekommst du in den meisten Stäften beim Tiefbauamt bzw. Straßenbauamt. Die Bauaufsicht hat mit stundenweiser Nutzung nichts zu tun.

ich habe auch mal einen imbisswagen betrieben....habe immer vor supermärkten gestanden...immer montags vorm rewe, immer dienstags vorm np usw.....da braucht man keine genemigung vom bauamt, nur das einverständnis vom pächter des grundstücks....also in meinem fall habe ich das immer mit dem marktleiter des jeweiligen marktes ab gemacht, auch die miete täglich bezahlt..... ....kleiner tip, die besten stellplätze sind vor baumärkten....

Danke für den Tip :-)...aber warum hast du denn einen Imbiss betrieben ? und jetzt nicht mehr ?..

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@aura01

habe nicht viel Erfolg gehabt und dann aufgegeben, bevor ich mich völlig ruiniert habe...aber wer nicht wagt, kann auch nicht verlieren....wünsche Dir viel Glück und viel Erfolg!!!!

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Mit einem Imbissanhänger , Verkaufsanhänger kannst du das Bauamt umgehen ! Hänger darf aber nicht fest eingebaut sein ! Standplatz ist immer eine Frage des Eigentümers von Grundstück ! Such dir ein geeignetes Grundstück und verhandle mit dem Eigentümer ! Du benötigst dazu einen Pachtvertrag ! Wenn du Alkohol , bier , verkaufst brauchst du auch toiletten ! Noch Fragen , einfach stellen Lg und viel Glück

Es soll kein fester Standplatz sein, da ich die Plätze wechseln möchte, aber laut Bauamt brauche ich die Genehmigung wegen dem Umfeld ( Wohngebiet, Büro ) oder so. Jeder sagt im Internet etwas anderes, weis nicht an wen ich mich richten soll.

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@aura01

Reisegewerbe !! Mobiler Handel Also beweglich , das Bauamt ist für feste Bauten zuständig ! Mach einfach eine voranfrage im Gwerbeamt bevor du einen Pachtvertag unterschreibst ! Da bist du auf der sicheren Seite

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@Alexuwe

Es heißt entweder Sondernutzungsrecht oder Baugenehmigung und die Brauche ich auf jedefall, wenn ich ein Platz bekomme, so sagt es der Mitarbeiter vom Bauamt. Wie gesagt, diese Genehmigung brauche ich nicht, wenn ich mich nur einmal an eine Stelle stehe und nicht wieder komme. Wie ist das denn mit Trödelmärkten ?

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@aura01

Dafür reicht die RGK Sondernutzung nur auf öffentlichen Grund , Bei Privatem Standplatz reicht auch die RGK

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