Bahncard Kündigung nach Frist abgelehnt?
Hi, folgende Frage:
Ich hatte nun 1 Jahr eine Bahncard, wusste allerdings nicht, dass sich diese automatisch verlängert. Nun habe ich die Rechnung (sind "nur" ca. 40€) bekommen, möchte diese allerdings nicht zahlen, da wie gesagt für mich nicht ersichtlich war, dass es sich bei der Bahncard um ein Abonnement handelt.
Habe nun mit folgendem Vordruck Widerspruch dagegen eingelegt. https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/db-bahncard/
Nun (nach mehreren Wochen) kam endlich eine Antwort.
"(...) Wir bedauern, dass Sie mit unserer Entscheidung zur Kündigung Ihrer BahnCard nicht einverstanden sind.
Das BahnCard-Abonnement kann jährlich jeweils sechs Wochen vor Ablauf der Geltungsdauer der BahnCard gekündigt werden. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung beim BahnCard-Service.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir bei unserer Entscheidung bleiben.
Die Kündigung Ihrer BahnCard XXXX haben wir weiterhin zum 8. Dezember 2023 vorgemerkt, so dass Sie keine Folgekarte erhalten werden. (...)".
Noch habe ich die Bahncard nicht bezahlt & natürlich auch nicht verwendet. Welche Möglichkeiten habe ich? Soll ich das ganze einfach zahlen oder kann ich auf meinen Widerspruch beharren? Sollte ich nicht zahlen, was wäre wenn die ersten Mahnungen eintrudeln? Habe Online ne Menge an verschiedenen Meinungen dazu gefunden, deshalb frag ich jetzt mal euch.
LG & Danke für die Antworten!
4 Antworten
... da wie gesagt für mich nicht ersichtlich war, dass es sich bei der Bahncard um ein Abonnement handelt.
Wenn du das nicht bemerkt hast, musst du mindestens drei Hinweise darauf ignoriert haben.
- In der Produktbeschreibung auf www.bahn.de/bahncard wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein Abo handelt,
- im Online-Bestelldialog wird deutlich darauf hingewiesen (ebenso auf dem Bestellformular in Papierform),
- und in dem Brief, mit dem die Bahncard zugeschickt wird, steht es ebenfalls noch einmal.
Eine Schuld der Bahn sehe ich daher hier nicht.
Die normale Bahncard wird seit rund 20 Jahren nur als Abonnement angeboten, und an den grundsätzlichen Bedingungen und den Informationen dazu hat sich in den letzten Jahren nichts wesentliches geändert. (Habe selbst in den letzten Jahren immer wieder Bahncards gekauft und rechtzeitig vor Ablauf wieder gekündigt, wenn ich sie in absehbarer Zeit nicht mehr brauchte.)
Die Jugend Bahncard ist tatsächlich ein Sonderfall, aber das ändert hier nichts.
Das wird nur noch teurer. Du hast da eben nicht aufgepasst. Bezahlen und nutzen
Zahlen und gut is.
Ich hatte im letzten Jahr 3x eine Probe-Bahncard gekauft und wurde jedes Mal darauf hingewiesen, dass ich damit ein Abo erwerbe, was ich allerdings rechtzeitig vor Ablauf (die Frist hattest du genannt) kündigen könne.
Das ist weder riesig in Blockbuchstaben erwähnt noch kleingedruckt, sondern befindet sich einfach unter den Infos, die auch die Karte beschreiben.
Mit dem Kauf hattest du diese Abo-Bedingungen rechtswirksam akzeptiert. Da "lohnt" sick kein Kampf, es sei denn , du wolltest noch mehr Geld verlieren.
Die einzige Möglichkeit, eine Rückgabe auf Kulanz zu beantragen, hattest du bereits genutzt.
Das galt übrigens auch für die Werbeaktion, bei der es einen Teil der Bahncards im Herbst sogar geschenkt gab. Mit der Bewerbung um dieses Geschenk und Annahme eines Gewinns hatte man zwar im besten Fall gratis für 3 Monate eine Bahncard, aber auch diese musste man bis 6 Wochen VORHER gekündigt haben, wollte man nicht nach Ablauf automatisch die volle Jahresprämie mit Karte für ein neues Jahr käuflich erwerben.
Am besten man kündigt sowas, wenn man nicht wirklich eine Verlängerung wünscht, sofort mit dem Erwerb. Das ist möglich über ein Extra-Formular - sogar vor der ersten Gültigkeit. Bei dem Online-Antrag wird einem das dann auch innerhalb einer Woche bestätigt und man ist "safe". Kaufen kann man die Anschluss-Karte immer noch - mit einem neuen Abo!
Alles Gute!
Werde ich in Zukunft so machen. Habe die Karte im letzten Jahr so selten / bis gar nicht benutzt, dass ich's einfach übersehen habe.
Daß sich das automatisch verlängert steht in der Bestätigung mit bei und ja weiß ich, weil mein Bruder seit Jahren diese hat und er das so mitgeteilt bekam, denn das MUSS beistehen, sonst ist quasi die komplette Bestellung anfechtbar
Wenn Du es partout nicht zahlen willst, dann laß es halt bleiben
Stell Dich aber auf Mahnungen und irgendwann Inkasso ein und umso teurer wird der ganze Spaß
Naja, zu dem Zeitpunkt wo ich das Abo abgeschlossen habe, sah das ganze nach meiner Erinnerung ganz anders aus. Meiner Meinung nach könnte man alleine aus Kulanz das ganze regeln, da ich seit Jahren Jugend BahnCard Besitzer war, bis die Karte dann automatisch mit dem 18. Geburtstag automatisch ausläuft. Danke dennoch für die Antwort :)!