Keine gültige Bahncard bei Ticketkontrolle- muss ich wirklich hohe Strafe zahlen?
Ich bin im Dezember letzten Jahres mit dem Zug der DB gefahren. Bei der Fahrkartenkontrolle musste ich feststellen, dass meine Bahncard 25 seit September abgelaufen war. (Zwischen September und November bin ich nicht gefahren). Da ich zu dem Zeitpunkt der Kontrolle nicht im Besitz der Bahncard war und somit ein ungültiges Ticket besaß, erhielt ich ein erhöhtes Beförderungsentgelt über 298,20 Euro.
Wie sich dieser Betrag zusammensetzt, hat mir die Zugbegleiterin nicht erklärt.
Bei meiner Recherche stellte ich fest, dass mir die Rechnung, welche ich im August erhielt, untergegangen ist und ich die offene Rechnungssumme nicht gezahlt habe. Dies tat ich unverzüglich und kontaktierte den Kundenservice. Ich erhielt die Info, dass ich die neue Bahncard zeitnah erhalten werde und diese im Service Center vorzeigen könne und lediglich die Bearbeitungsgebühr zahlen müsse. Dem ist leider nicht so. Die DB besteht auf die Forderungssumme, da ich zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht im Besitz einer Bahncard war. Es spielt keine Rolle, dass ich seit 10 Jahren Kundin bin, immer pünktlich bezahlt und meine Bahncard stets vorzeigen konnte.
Mich macht das fassungslos. Hat jemand eine ähnliche Erfahrung oder einen Tipp, was ich jetzt tun kann?
3 Antworten
Da ich zu dem Zeitpunkt der Kontrolle nicht im Besitz der Bahncard war und somit ein ungültiges Ticket besaß, erhielt ich ein erhöhtes Beförderungsentgelt über 298,20 Euro.
Wie sich dieser Betrag zusammensetzt, hat mir die Zugbegleiterin nicht erklärt.
Das wird vermutlich das Doppelte des normalen Fahrpreises für die gefahrene Strecke sein, so ist es jedenfalls in § 6 der Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO) vorgesehen.
Rechtlich ist der Fall ziemlich klar. Du kannst allenfalls darum bitten, aus Kulanz gegenüber einer langjährigen Kundin die Forderung zu reduzieren, aber dazu ist die DB ja anscheinend nicht bereit.
Um das ganze mal aufzudröseln.
Du hast gegen die Tarifbestimmung verstossen und musst ein "Erhöhtes Beförderungsentgelt" bezahlen.
Das erhöhte Beförderungsgentgelt beträget das doppelte des Normalpreises aber mindestens 60 Euro.
Er kann jedoch das Doppelte des Beförderungsentgelts für einfache Fahrt auf der vom Fahrgast zurückgelegten Strecke erheben, sofern sich hiernach ein höherer Betrag als nach Satz 1 ergibt; hierbei kann das erhöhte Beförderungsentgelt nach dem Ausgangspunkt der Linie berechnet werden, wenn der Fahrgast die zurückgelegte Strecke nicht nachweisen kann.
Da hier das doppelte des Normalpreises zugrunde gelegt wird, ohne irgendwelche Rabatt, kommet dann halt diese Summe zustande.
Du bist de facto ohne gültiges Ticket gefahren. Ist von der Bahn natürlich ziemlich heftig, aber rein rechtlich gesehen vollkommen OK. Das BahnCard-System ist ein ziemlicher Murks, aber das ändern daran nichts.
Ob man so mit Kunden umgehen sollte, ist ne andere Frage. Ich würde mal die Bahn anschreiben und einen Vergleich anbieten. Letztendlich ist die Bahn aber im Recht.
Im konkreten Fall: Tickets mit BC-Rabatt nur verkaufen, wenn eine BC vorhanden ist. Dann könnte so was gar nicht passieren.
Wenn man aber im Vorherein eine Fahrkarte buchen möchte, um einen günstigen Preis zu bekommen, müsste man die BahnCard schon kaufen, bevor man sie nutzt. Damit verschwendet man potentiell Teile des Gültigkeitszeitraums, nur wegen eines eigentlich überflüssigen Zwanges im Buchungssystem.
Dann könnte man ganz einfach die BahnCard mit wählbarem Startdatum verkaufen. Das sind alles Ausreden für ein veraltetes System.
Was würdest du bei den BahnCards denn anders machen?