Keine gültige Bahncard bei Ticketkontrolle- muss ich wirklich hohe Strafe zahlen?

3 Antworten

Da ich zu dem Zeitpunkt der Kontrolle nicht im Besitz der Bahncard war und somit ein ungültiges Ticket besaß, erhielt ich ein erhöhtes Beförderungsentgelt über 298,20 Euro.
Wie sich dieser Betrag zusammensetzt, hat mir die Zugbegleiterin nicht erklärt.

Das wird vermutlich das Doppelte des normalen Fahrpreises für die gefahrene Strecke sein, so ist es jedenfalls in § 6 der Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO) vorgesehen.

Rechtlich ist der Fall ziemlich klar. Du kannst allenfalls darum bitten, aus Kulanz gegenüber einer langjährigen Kundin die Forderung zu reduzieren, aber dazu ist die DB ja anscheinend nicht bereit.

Um das ganze mal aufzudröseln.

Du hast gegen die Tarifbestimmung verstossen und musst ein "Erhöhtes Beförderungsentgelt" bezahlen.

Das erhöhte Beförderungsgentgelt beträget das doppelte des Normalpreises aber mindestens 60 Euro.

Er kann jedoch das Doppelte des Beförderungsentgelts für einfache Fahrt auf der vom Fahrgast zurückgelegten Strecke erheben, sofern sich hiernach ein höherer Betrag als nach Satz 1 ergibt; hierbei kann das erhöhte Beförderungsentgelt nach dem Ausgangspunkt der Linie berechnet werden, wenn der Fahrgast die zurückgelegte Strecke nicht nachweisen kann.

Da hier das doppelte des Normalpreises zugrunde gelegt wird, ohne irgendwelche Rabatt, kommet dann halt diese Summe zustande.

Du bist de facto ohne gültiges Ticket gefahren. Ist von der Bahn natürlich ziemlich heftig, aber rein rechtlich gesehen vollkommen OK. Das BahnCard-System ist ein ziemlicher Murks, aber das ändern daran nichts.

Ob man so mit Kunden umgehen sollte, ist ne andere Frage. Ich würde mal die Bahn anschreiben und einen Vergleich anbieten. Letztendlich ist die Bahn aber im Recht.


xyz911  18.01.2024, 23:39

Was würdest du bei den BahnCards denn anders machen?

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LottoOtto99  19.01.2024, 10:32
@xyz911

Im konkreten Fall: Tickets mit BC-Rabatt nur verkaufen, wenn eine BC vorhanden ist. Dann könnte so was gar nicht passieren.

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xyz911  19.01.2024, 11:37
@LottoOtto99

Wenn man aber im Vorherein eine Fahrkarte buchen möchte, um einen günstigen Preis zu bekommen, müsste man die BahnCard schon kaufen, bevor man sie nutzt. Damit verschwendet man potentiell Teile des Gültigkeitszeitraums, nur wegen eines eigentlich überflüssigen Zwanges im Buchungssystem.

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LottoOtto99  19.01.2024, 11:40
@xyz911

Dann könnte man ganz einfach die BahnCard mit wählbarem Startdatum verkaufen. Das sind alles Ausreden für ein veraltetes System.

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