Bahncard 100 zweites Mal verloren - Pech gehabt?
Hallo,
ich habe leider bereits das zweite Mal meine BahnCard 100 verloren (bin ein Tollpatsch) und jetzt verweigert das Bahncars-Team mir die Ausstellung eines neuen Bahncards und ich frage mich, ob das rechtens ist weil ich habe ja einen Anspruch auf diese Leistung für die ich auch gezahlt habe
Mit freundlichen Grüßen
Was spricht dagegen, die in der DB-Navigator-App gespeicherte elektronische Bahncard zu nutzen?
Für BC-100 bietet die DB keine Online-Bahncard an. Witz ende.
6 Antworten
Eigentlich solltest Du Ersatz bekommen können, aber die Bahn darf ja wohl auch von Dir erwarten, daß Du im Umgang mit der BahnCard100 eine entsprechende Sorgfalt walten läßt - oder?
Sieht aber auch aus, als hätten die einen Verdacht gegen Dich
In den "Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von BahnCards (BahnCard)" (die du beim Kauf der Karte akzeptiert hast) steht dazu:
3.6.5 Für eine verlorene, abhanden gekommene oder beschädigte BahnCard 100 wird gegen ein Entgelt von 30 € einmalig eine Ersatzkarte für die restliche Geltungsdauer ausgestellt. Die Ausstellung einer Ersatzkarte ist schriftlich beim Kundenservice zu beantragen. (...) Die ursprünglich ausgegebene Karte verliert mit Zugang der Ersatzkarte ihre Gültigkeit und ist unverzüglich - die verlorene oder abhanden gekommene Karte bei Wiederauffinden - an den Kundenservice zurückzusenden. Im Übrigen findet ein Ersatz der BahnCard 100 nicht statt.
Die Weigerung, dir erneut eine Ersatzkarte auszustellen ist insofern vertragskonform. Falls du darin eine unverhältnismäßige Benachteiligung siehst, kannst du diese Regelung natürlich gerichtlich überprüfen lassen.
Ja, also ganz konform finde ich das nicht. Der Spaß kostete mich 2700€ und das Sie das nicht übers Handy anbieten ist absurd genug. Muss ich jetzt aber ernsthaft übers Gericht gehen.. voll blöd
Könnte aber ein Klassiker von unwirksamen AGBs sein, aber ohne Gericht wird das nicht gehen.
Eventuell wurde diese im Fundbüro abgegeben.
Nö, du hast für die Leistung bezahlt und darfst sie in Anspruch nehmen.
Wenn man dir keine Karte mehr ausstellen will, dann würde ich an deiner Stelle immer ohne Karte fahren und jedes Mal angeben, dass ich BC100-Inhaber bin, mir aber keine Karte ausgestellt wird. Nicht mein Problem. Müssen die es halt jedes mal in ihrem System prüfen.
Als erstes würde ich an deiner Stelle einen bösen Brief aufsetzen ggb. mit anwaltlicher Hilfe, der androht, gerichtlich gegen die Entscheidung vorzugehen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Das ist schon sehr unverschämt bei solch horrenden Preisen.