Autokauf - Wie bekommt man das Auto vom Händler nach Hause?
Ich will mir heute ein Auto kaufen. Muss ich das Auto erst anmelden oder kann ich das auch nach dem Kauf machen? Bleibt das Auto so lange beim Händler stehen oder kann ich damit zur Zulassungsstelle fahren?
6 Antworten
Muss ich das Auto erst anmelden oder kann ich das auch nach dem Kauf machen?
Selbstverständlich kannst Du das Auto erst nach dem Kauf anmelden.... Denn sonst ist das Fahrzeug von jetzt auf gleich ne Menge weniger wert, weil es nicht mehr aus 2. Hand ist, sondern weil ein wieterer Halter in den Papieren steht. Kein Händler wird dir die für die Zulassung erforderlichen Papiere vor dem Kauf mitgeben.
Bleibt das Auto so lange beim Händler stehen oder kann ich damit zur Zulassungsstelle fahren?
Das ist unter Umständen möglich. Zunächst mal muss der Händler Dir das Auto und die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie die Schlüssel aushändigen. Der § 10 abs 4 FZV erlaubt die Fahrt mit registirierten aber ungesiegelten Kennzeichen und nicht zugelassenem Kfz unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedigungen:
- für die Fahrt müssen amtliche kennzeichen bei der Zulassungsstelle auf den Namen des Halters reserviert werden und diese müssen am Fahrzeug angebracht sein
- die Versicherung muss über die Fahrt im Sinne des § 10 abs 4 FZV informiert werden und eine eVB zu diesem Zweck ausgeben
- die Absicht der Fahrt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug ist ausschließlich zum Zweck der Vorführung zur Hauptuntersuchung oder zum Zweck der Zulassung in der für Dich zuständigen Zulassungsstelle und nur im Gebiet Deines Zulassungsbezirk sowie den daran direkt angrenzenden Zulassungsbezirken gestattet.
Oder Du bzw. der Händler meldet das Auto einfach an und Du darfst damit fahren wohin Du willst.
Nein, ohne Kennzeichenzuteilung, Kennzeichen und Versicherung darfst Du damit nicht fahren.
Die meisten Händler bieten (nach Zahlung einer Anzahlung und Vertragsunterschrift) einen Zulassungsservice an. Du gibst ihm die benötigten Unterlagen (Vollmacht, Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer, eVB-Nr. von der Versicherung, ...) und er lässt das Fahrzeug auf Dich zu. Dann zahlst Du den Rest und holst das Fahrzeug ab.
Bei mir war es so:
- Auto besichtigt
- Kaufvertrag unterschrieben und Geld überwiesen
- Papiere per Post erhalten
- Versicherung gesucht und EVB erhalten
- Mit Papieren und EVB zur Zulassungsstelle gegangen und Kennzeichen besorgt
- Mit Kennzeichen das Auto abgeholt
Ja, das stand bis ich es geholt habe beim Händler und wurde TÜV und Service gemacht. Hatte aber auch keinen Zeitdruck.
Ich bräuchte bis Montag das Auto. Schaffe ich das bis dahin?
Nur mit ganz viel Glück...
Wegen Corona benötigt man in den meisten Zulassungsstellen einen Termin, ob das so schnell klappt wage ich zu bezwefeln. Aber, es gibt Zulassungsdienste die vorsorglich Termine reserviert haben und diese bei Nichtbedarf kurz vorher freigeben. Du kannst entweder Kontakt mit so einem Zulassungsdienst aufnehmen und die das Fahrzeug villeicht morgen zulassen lassen, oder Du rufst bei Deiner Zulassungsstelle an und fragst ob Du heute oder morgen noch kommen kannst, weil villeicht kurzfristig ein Termin widerrufen wurde. Manche Zulassungsstellen haben auch ein Onlinetermin Verfahren. Evtl hat auch das Autohaus einen vorsorglichen Termin für heute oder morgen reserviert den Du nutzen kannst.
...fehlt nur noch die SEPA-Kontoverbindung für den Zoll wg. der Kfz-Steuer-Abbuchung ;-)
...oder alternativ mit den Kurzzeitkennzeichen: https://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen
Üblicherweise kaufst du das Auto und meldest es danach an. so lange bleibt das Auto normalerweise beim Händler.
Wenn du ein bisschen Geld locker machst, fährt auch ein Mitarbeiter des Autohauses zur Zulassungsstelle und erledigt das für dich. Dann bekommst du das Auto mit Zulassung und Kennzeichen ausgehändigt.
Die Kfz-Versicherung schließt du beim Versicherer selbst ab; vorab benötigst du einen vorläufigen Kfz-Haftpflicht-Versich.schutz, diesen sog. 7-stelligen eVB-Nrn.-Code für die Zulassungsstelle bzw. dann eben für das Autohaus zur Zulassung + Vollmacht von dir, daß das Autohaus für dich die Zulassung erledigen darf!
Und das Auto stand noch so lange beim Händler? Ich bräuchte bis Montag das Auto. Schaffe ich das bis dahin?