Autobahn, links ganz langsam fahrende (Frage)?

10 Antworten

Ich hab ab der Hälfte aufgehört zu lesen.

Kurz und knapp .dein Kumpel ist ein Idiot.

In Deutschland gibt es ein Rechtsfahrgebot .Das heißt das es geboten ist nach rechts auszuweichen ,wenn schnellere Autos unterwegs sind.

Verboten ist bei diesen Geschwindigkeiten rechts zu überholen .

Anders sieht es bei Staus aus. Wenn alle Spuren auf eine Geschwindigkeit reduziert sind,sagen wir 30 kmh muss Mann sich dem fahrfluss anpassen .unter Umständen überholt man dann auf der rechten Spur.

Wenn jemand bei solchen Geschwindigkeiten die linke Spur blockiert obwohl rechts frei ist darf man trotzdem nicht rechts überholen.

Alles abhängig der höchstzulässigen Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Beachtet man das nicht können unter Umständen hohe Bußgelder ausgesprochen werden.

Sirius66  24.05.2020, 09:52
In Deutschland gibt es ein Rechtsfahrgebot

Was aber auf mehrspurigen Autobahnen nicht bedeutet, dass ich einen Spurwechsel machen MUSS, wenn rechts was frei ist.

Ich darf auch ganz links stoisch mit 130 fahren. Nervt. Aber ist nicht verboten. Rechts an mir vorbei zu fahren hingegen schon!

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Dorrock  24.05.2020, 09:58
@Sirius66

Verboten nicht , aber bei Richtgeschwindigkeiten von 130 und freier rechter Spur könnte man das als Nötigung halten ,dementsprechend die Polizei informieren und Anzeige erstatten.

Denn wer störrisch auf der linken Spur fährt obwohl rechts frei ist verleitet andere Fahrer sich zu gefährden.

Ich benutze regelmäßig mein Handy als dashcam.

Hat schon ein paar mal geholfen.

Im Grunde kann ich dir nur zustimmen, man sollte nur darauf achten wann und wo man das tut.

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Ursusmaritimus  24.05.2020, 11:34
@Dorrock

Handy während der Fahrt zu bedienen ist verboten und gibt etwas in Flensburg.....

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Dorrock  24.05.2020, 11:42
@Ursusmaritimus

Hase. Wenn ich das Handy vor Mororstart anschalte und nach Abschaltung des Motors ausschalte dann kommt da rein gar nichts auf mich zu ,Klugscheisser ....

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Ursusmaritimus  24.05.2020, 11:50
@Dorrock

Erweiterung zum Klugscheissermodus!

Dann besteht die Möglichkeit zur Verletzung des Datenschutzgesetzes!

"Nicht anlassbezogenes Filmen in der Allgemeinheit"

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Dorrock  24.05.2020, 13:55
@Ursusmaritimus

Das wohl wahr , würde ich sie zum Anlasslosen Filmen verwenden. Das hieße die Daten auch dauerhaft zu speichern. Wenn nichts passiert ist werden die Daten direkt gelöscht.

Ich denke , wenn der Richter nur zwei morgende und Abende von der B75 über die A1 /A27 bis nach Bremen fahren würde , waere die Grundfrage bereits getilgt.

Gruß

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Ich überhole auch rechts, besonders hartnäckige Mittelstreckenfahrer, aber ich weiß auch, dass ich das nicht darf.

Auf Autobahnen soll auch ein "Schlangenlinienfahren" vermieden werden. Man MUSS nicht in jede rechte Lücke einscheren.

Dennoch ist es für mich nicht nachvollziehbar, wenn man allein in der Mitte oder links hockt. Spätestens, wenn jemand die Absicht signalisiert, vorbei zu wollen, grenzt es an Nötigung.

Gruß S.

bobbelkopp  24.05.2020, 15:01

Grenzt nicht nur daran, es ist Nötigung.

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Mich würde mal interessieren, was die Polizei sagt, wenn links auf ner dreispurigen BAB einer mit 100 fährt und ich mit 180 ankomme, der nicht nach rechts fährt. Dann muss ich ja nach rechts, weil ich ja nicht überholen kann, bremse auch auf 100 runter und fahre auf der mittleren rechts neben dem Schleicher her. Das selbe passiert dann nochmal mit einen Dritten, und dann fahren alle auf allen drei Spuren 100 obwohl die BAB bis zum Horizont frei ist.

Wer wäre dann für den Stau verantwortlich?

Wer würde das Bußgeld im Sinne von "Langsames Fahren ohne triftigen Grund" aufgebrummt bekommen?

Würde der Linksschleicher eher ein Bußgeld für das Nicht<Einhalten des Rechtsfahrgebotes bekommen, bevor einer, der dann rechts überholt, ein Bußgeld für das recht überholen bekäme?

Wäre mal interessant zu wissen.

Ursusmaritimus  24.05.2020, 11:31

Beide haben eine Schuld und müssen diese anhand ihrer Schuldhandlung tragen.

Man kann kein Unrecht durch ein anderes Unrecht ausgleichen.....

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therealkickers  24.05.2020, 15:14
@Ursusmaritimus

Auf welcher Basis fällst Du diese Entscheidung?

Es geht mir nicht darum, was auszugleichen, aber man muss schon irgendwie eine Möglichkeit haben, sich gesetzeskonform zu verhalten... Wenn ich mich an die Überholregel halte, muss ich in dem skizzierten Fall eben eine andere Ordnungswidrigkeit begehen, nämlich langsames Fahren ohne triftigen Grund.

Ich denke vor Gericht wäre der, der abbremsen muss und nebenher tuckert, nicht zu belangen. Er kann sich ja nicht in Luft auflösen oder den anderen von der linken Spur wegbeamen...

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Ursusmaritimus  24.05.2020, 15:36
@therealkickers

Warum,

du fährst langsam weil vor dir, bzw. links neben dir ein Fahrzeug langsam fährt, damit hast du keine Schuld!

Aber um auf die Eingangsfrage zurückzukommen 130km/h ist Richtgeschwindigkeit und nicht langsames Fahren!

Im Gegenteil fährst du schneller als Richtgeschwindigkeit hast du! eine besondere Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr.

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therealkickers  24.05.2020, 15:45
@Ursusmaritimus

Ja, klar, ich fands auch nur generell eine witzige Überlegung.

Man kann sowas auch nicht immer an 100 oder 130 oder ein paar km/h mehr oder weniger festmachen. Jeder Autofahrer weiß, dass es Situationen auf den AB gibt, in denen 130 kriechend lahm ist, oder in denen 120 schon schnell ist. Ich denke auch dass dieses Blockieren der linken Spur bzw. das Nutzen der Überholspur(!) als Fahrspur eins der nervigsten Übel auf unseren Straßen ist. Nicht, weil ich ein Raser bin, der immer mit Linksblinker überall vorbeirauschen würde, sondern weil dort eben meistes schneller gefahren wird und langsamere Autos, die keinen Rückspiegel zu haben scheinen, dann auf die linke Spur ziehend ein riesiges Unfallrisiko darstellen.

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Kumpel.... sagt.... man kann auf den ersten ganz rechten oder mittigen Streifen auch 200 km/h fahren.

Da hat der Kumpel recht. Das ist ganz einfach und nur eine Frage der Leistung des Fahrzeugs.

Es geht aber nicht um können, sondern um dürfen. Und dürfen darf es weder du noch dein Kumpel. Die Ausnahmen, die rechts überholen gestatten, wurden schon genannt. Sind aber nicht deckungsgleich mit deinen Beispielen.

rechts überholen ist verboten, mit paar ausnahmen:

im Stau wo sich die Linke spur schneller staut und alle abbremsen, darfst du rechts mit max 30 (bin ich der meinung) langsam überholen..

wo sich die Autobahn teilt..wo zwischen den beiden spuren etwas dickere Fahrbahnmarkierung anfängt..

in der Praxis sieht es so aus:

wenn ein sturer Linksfahrer, die ganz Linke fahrspur für alle überholer blockiert und stur seine 130 fährt (auf offener Strecke)..nach einigen versuchen diesen drauf aufmerksam zu machen..da hörts bei mir auch auf..da hab ich auch keine Geduld mehr und überhole rechts..

schon tausendmal erlebt..

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Ursusmaritimus  24.05.2020, 09:50

und Tausendmal eine Gefährdung an andere Verkehrsteilnehmer weitergegeben!

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Ursusmaritimus  24.05.2020, 09:52
@iEdik

Nein, der Blockierer ist ein Idiot, aber er gefährdet niemanden!

Du überholst rechts und bist der Gefährder! In Deutschland muss man nicht damit rechnen rechts überholt zu werden. Zumindest nicht auf der Autobahn.....

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iEdik  24.05.2020, 09:53
@Ursusmaritimus

die ursache ist das problem, würde dieser rechtsfahrgebot einhalten, würde es niemanden gefährden..

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Ursusmaritimus  24.05.2020, 09:57
@iEdik

Deine Lösung ist das Problem!

Damit übergibst du den anderen Verkehrsteilnehmern eine deutlich höhere Gefährdung!

Mach einfach weiter und beim 1003.mal wird es dir die Polizei genau erklären, im Wiederholungsfall dann über intennsive Gespräche beim MPU Test.

Man kann keine Fehlhandlung mit weiterem Unrecht ausgleichen....

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iEdik  24.05.2020, 10:05
@Ursusmaritimus

eigentlich bin ich ja deiner meinung..aber nur bis zu einem Punkt..

du brauchst mich hier nicht zu belehren..ich weiss was ich tue..ich würde dich gern mal sehen in solcher Situation..und wenn du zu oft soetwas siehst und wirst selbst merken dass bei dir auch der Kragen platzt...oder du bist genauso solch einer sturer linksfahrer..

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Ursusmaritimus  24.05.2020, 11:29
@iEdik

Nein, ich bin kein sturer Linksfahrer, im Gegenteil!

Aber ich kenne auch die Autofahrer die bei einem Überholvorgang auf der linken Spur schnell mal (dreispurig) auf die rechte Spur ausweichen, das Auto auf der mittleren und linken Spur überholen um dann wieder nach ganz links zu ziehen....

Ich kenne nicht deine Fahrerfahrung komme aber ich komme auch auf etwa 150 km arbeitstäglich in allen Straßensituationen.

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Luminou  24.05.2020, 10:25

Es sind maximal 20 km/h und höchstens 80 km/h mit denen man im Kolonnenverkehr rechts überholen darf.

Sowohl verbotswidriges Rechtsüberholen als auch provokatives Langsamfahren auf der linken Spur ist eine Gefahr und ein Unfallgrund. Sollte beides unterlassen werden.

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