Auto unfallfrei gekauft und nun unfallauto?

6 Antworten

Du kannst entweder eine Wertminderung geltend machen oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Wenn du dann das Fahrzeug zurück gibst, wird eine kleine Pauschale für jeden zwischenzeitlich von die gefahrenen Kilometer in Abzug gebracht vom ehemaligen Kaufpreis.

Salue

Der Begriff "Unfallauto" wird gerne falsch verstanden. Müssen an einen Auto Kratzer, Beulen oder kleine Rempler behoben werden ist das Auto noch kein Unfallauto im Rechtlichen Sinne.

Ein Unfallauto ist es dann, wenn Bereiche der tragenden Konstruktion oder der Rad-Aufhängungen gerichtet werden mussten.

Ein Schaden im Wert von 3000 Euro kann schon bei der Kollision mit einem Radfahrer entstehen. Werden zum Beispiel Kratzer und Beulen auf einer Fahrzeugseite korrekt und fachmännsisch behoben, sind bald mal 3000 Euro Schaden erreicht.

Ein Unfallschaden liegt in diesem Fall nicht vor.

Tellensohn

Hallo Heyho23,

sicherlich kannst du dagegen vorgehen. Schließlich wurde im Kaufvertrag etwas anderes angegeben.

Du solltest dir einen Anwalt nehmen und dich beraten lassen.

emesvau

Woher ich das weiß:Hobby
Vando  28.06.2021, 16:30

+1

0

Ein Stossfänger ist kein tragendes Teil eines Fahrzeuges. Erst wenn dort etwas gerichtet oder ausgetauscht wird, gilt ein Fahrzeug als Unfallfahrzeug. Der Stossfänger, der ja im Grunde genommen ein Austauschteil ist, gehört da nicht dazu. Es gibt sogar Neufahrzeuge, bei denen ein Stossfänger schon mal ausgetauscht wird, weil es bei der Auslieferung zu Remplern gekommen ist.

Man ist als Verkäufer nicht verpflichtet, jeden fachgerecht reparierten Schaden als Unfallschaden anzugeben. Nur schwere Schäden müssen angegeben werden, ein ausgetauschter und neu lackierter Stoßfänger dagegen nicht.

DerHans  28.06.2021, 17:33

Eine Reparatur von 3.000 € ist IMMER relevant. Damit ist das Fahrzeug ein Unfallwagen und weniger wert

1
Catfish1980  28.06.2021, 18:13
@DerHans

Solange nur Teile ausgetauscht wurden und keine Blechteile gerichtet/instand gesetzt werden mussten, handelt es sich rechtlich nicht um einen Unfallschaden!

1