Auto Probefahrt ohne TÜV?

4 Antworten

Eine Probefahrt ohne gültige Hauptuntersuchung ist seit dem 1. April 2015 nicht mehr erlaubt. Kurzzeitkennzeichen gibt es seitdem auch nur noch mit gültiger HU.

Bei einem noch zugelassenen Fahrzeug mit abgelaufener Hauptuntersuchung gibt es bei 2-4 Monaten Überschreitung ein Bussgeld von 25,- €. Danach wird es teurer und es gibt Punkte in Flensburg, ist also nicht zu empfehlen.

Nur Händler und Werkstätten können ihr rotes Kennzeichen an jedes Auto "klatschen" und das Auto damit fahren, müssen aber einen verkehrssicheren Zustand gewährleisten. "Mal eben" bei einer Werkstatt ein rotes Kennzeichen ausleihen, dürfte schwierig werden.

...wenn das ein halbwegs seriöser Händler ist, sollte der für solche Zwecke eine rote Händlernummer haben...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
HerbieSig  19.03.2019, 15:38
..."Rote Kennzeichen mit einer 05/06er Nummer für die gewerbliche Nutzung

Die roten Kennzeichen unterscheiden sich in der Funktion, erkennbar durch die Nummerierung. Das heißt, ein rotes Kennzeichen mit der Folgenummern „05“ wird seit 1. Juni 2012 von Prüforganisationen und anerkannten Überwachungsorganisationen im Rahmen der Hauptuntersuchungen und Begutachtungen verwendet.

Folgt auf die Ortskennung eine „06“ handelt es sich um Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten, Kraftfahrzeugteilehersteller und Kraftfahrzeughändler, die sich auf Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten befinden. Auch bei der klassischen Probefahrt eines Interessenten bei einem Autohaus kommt diese Nummer zum Einsatz.

Dabei gibt es einen entscheidenden Vorteil dieser roten Nummer: Sie ist an kein spezifisches Fahrzeug gebunden, d.h. Gewerbetreibenden steht es frei, das Wechselkennzeichen für unterschiedliche Fahrzeuge zu verwenden. Allerdings wird dem Kennzeichen ein Fahrzeugscheinheft zugeteilt, das 20 Fahrzeugscheine enthält. In diesem muss man für alle Fahrzeuge, die mit dem Kennzeichen bewegt werden sollen, vor der ersten Fahrt eine Seite vollständig ausfüllen und unterschreiben.

Die Betreiber der roten Nummer müssen, um eine rote Nummer zu bekommen, den Gewerbeschein und einen gültigen Versicherungsschutz vorlegen. Laut ADAC muss ein Bedarf vorliegen und innerhalb einer umfassenden Bewertung des neuen Besitzers unter anderem auch die Zuverlässigkeit nachgewiesen werden. Benötigt werden deshalb auch Dokumente wie: Bundeszentralregisterauszug (Führungszeugnis), Verkehrszentralregisterauszug, Gewerbezentralregisterauszug, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichts und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes.

Des Weiteren muss in vielen Kommunen auch ein Nachweis über das Vorhandensein von Betriebsfläche durch Pacht- bzw. Mietvertrag oder Grundbuchauszug vorgelegt werden. Liegt die Betriebsfläche in einem Wohngebiet, ist zusätzlich eine baunutzungsrechtliche Genehmigung erforderlich. Verleihen darf der Betrieb die rote Nummer im Nachhinein natürlich nicht.

da nachzulesen:

https://www.autofahrerseite.eu/recht/verkehr/100-rotes-kennzeichen-wer-darf-damit-fahren.html

0

Ohne TÜV darf der Wagen im öffentlichen Straßenverkehr nicht bewegt werden.

was wenn er tüv machen lässt und ich danach nach der Probefahrt kein Interesse am Auto habe?

Das ist ja sein Risiko, dafür ist die Probefahrt da. Ansonsten rede halt mit dem Verkäufer darüber. Wer trägt die TÜV-Kosten, wenn Du den Wagen nicht willst.

Gruß

Die HU würde der Verkäufer erst durchführen lassen, wenn Du den Vertrag unterzeichnet hast.
Weshalb sollte er das vorher erledigen lassen?