Auto beim Rückwärtsfahren gegen mein Auto geknallt, Problem für mich?
Hallo,
heute als ich an der Ampel gewarter habe, ist ein Auto aus der Ausfahrt rückwärts rausgefahren und gegen mein Auto geknallt. Vor lauter Schreck bin ich einfach weitergefahren, ohne anzuhalten oder ähnliches. Könnte dies ein Problem für mich werden?
5 Antworten
JA, du kennst den Unfallverursacher nicht, ergo bleibst du auf dem Schaden sitzen.
weist du wo es war? hinfahren und nachsehen, viell. findest den; oder melde dich bei der Polizei, ER hat den Unfall gemeldet
Vor lauter Schreck bin ich einfach weitergefahren, ohne anzuhalten oder ähnliches.
aha, DU hast keine Adresse, ER hat keine Adresse
WER sollte dir den Schaden zahlen??
Du bleibst auf DEINEM Schaden sitzen. Wer bezahlt deine Reparatur falls dein Auto eine Macke hat.
Wer soll dir denn den Schaden bezahlen, wenn du nicht mal den Namen des Verursachers kennst?
Ja,es könnte zum Problem werden wenn der Andere die Polizei verständigt hat.Da ich vermute,das du weder Kennzeichen noch Personalien von dem Anderen hast,wirst du auf deinem Schaden sitzen bleiben.
Ein klare Fall von Unfallflucht. Auch wenn du selbst Geschädigter bist.
Außerdem hättest du von der gegnerischen Versicherung deinen Schaden ersetzt bekommen.
Meld es der Polizei so schnell wie möglich, dann kannst du straffrei rauskommen
Du kannst glaube ich nicht für fahrer flucht angezeigt werden aber der Schaden an deinem Auto kann dementsprechend auch nicht entschädigt werden.
Ok des gut zu wissen :D normalerweise haut nicht der unschuldige ab
Ok des gut zu wissen :D normalerweise haut nicht der unschuldige ab
Richtig. Aber: § 142 StGB will, dass Art und Umfang der Unfallbeteiligung geklärt werden können, damit alle Beteiligten ihre Ansprüche regulieren können. Und das wird vereitelt, wenn auch nur einer der Beteiligten abhaut.
- Jemand ist (Mit-)Verursacher des Unfalls, wenn der Unfall nicht geschehen wäre, wäre derjenige nicht da gewesen. Wäre unser Fragesteller nicht hier gewesen, hätte der andere ihm nicht ins Auto fahren können.
- Unerheblich ist die Art und das Ausmaß der Unfallbeteiligung. Auch der den Unfall schuldlos verursachende Verkehrsteilnehmer ist Unfallbeteiligter.
Wieso kann ich den auf dem Schaden sitzen bleiben, wenn er beim rückwärts rausfahren gegen mich fährt, obwohl er gucken muss, dass der verkehr nicht behindert wird?