Autounfall beim stehenden Auto ausparken,?

7 Antworten

Parkschäden sind oftmals 50:50

Aber wenn du wirklich gestanden bist und das auch irgendwie nachweisen kannst, dann ist der andere schuld.

Ist meistens aber nur ein Gefühl, dass man da auch wirklich eine Eeeeewigkeit gestanden ist. Nur mal kurz ohne Bewegunug ist immer noch Ausparken und somit bleibts dann meistens bei 50:50

Schon alleine dass du da rückwärts unterwegs warst deutet da auf eine Mitschuld von dir. Generell gilt beim Auto immer die Betriebsgefahr nach § 7 STVG.

Der welcher dir rein gefahren ist. Aber Dich wird wahrscheinlich auch eine Teilschuld treffen.

Mooncrash  10.07.2020, 07:52

Wieso Teilschuld. Stehen bleiben ist nicht verboten :D Der Andere hat keinen Kontrollblick gemacht. Punkt aus.

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Mooncrash  10.07.2020, 07:54
@Cassandre66

"Also ist rückwärts in mein wartendes Auto gefahren"

Wenn die Gesetzeslage so wäre, würden alles Betrüger Rückwärts fahren :D

Und wenn dort ein Kinderwagen gestanden hätt, wäre das Baby auch angezeigt?

Oder ein Kind sich gerade die Schnürrsenkel binden würde. Oder Jemand gerade ohnmächtig am Boden liegt? etc. etc... Nein der welcher Rückwärts fährt muss schauen UND HAT KEIN Vortritt.

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75Sandro 
Fragesteller
 10.07.2020, 09:04
@Mooncrash

genauso sehe ich es auch, mehr als stehen bleiben kann ich nicht.

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50/50, so der BGH. Beide sind gefahren, der eine hält, warum auch immer.

Nur wenn einer parkt, ist er schuldfrei.

Und Dein Berater/Makler hat keinen Plan bzw. will das nicht wissen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

WArten wir wie es ausgeht.

75Sandro 
Fragesteller
 10.07.2020, 09:10

Ja ich habe gestanden und habe einen Bekannten als Zeuge, der saß mit im Auto. Zur Not würde ich nach Videoaufzeichnungen fragen, der Unfall war auf einen Baumarkt Parkplatz, vielleicht haben die Videokameras.

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Wenn du gestanden hast und das beweisen kannst (was ziemlich schwierig wird), dann sehe ich die alleinige Schuld bei dem anderen Fahrzeug.

Wie es aber rechtlich aussieht kann ich dir leider nicht sagen.

schleudermaxe  10.07.2020, 08:01

Beide Fahrzeuge haben nicht geparkt, waren im Ausparkvorgang, somit 50:50.

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75Sandro 
Fragesteller
 10.07.2020, 09:06

ich denke nicht das mich eine Schuld trifft, ich stand schon auf der Straße, also war der Parkvorgang abgeschlossen, wenn mir dann jemand reinfährt, kann ich auch nichts machen. Mehr als stehen bleiben kann ich nicht.

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blacksheepkills  10.07.2020, 10:41
@75Sandro

Das sehe ich genau so. Wie das im Ernstfall der Richter sieht hängt dann von den Zeugen ab oder von der (un)glaubwürdigkeit eines Betroffenen...

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