Beinahe Unfall beim zurückfahren - Wer hätte Schuld?

9 Antworten

Wer rückwärts fährt oder wendet hat eine besondere Sorgfaltspflicht und hat daher zunächst immer erstmal schuld an einem Unfall. Wenn die Situation unübersichtlich ist, fordert die StVO, dass man sich notfalls eine zweite Person sucht, die einen rückwärts einweist, um ohne Gefährdung anderer das Manöver zu vollziehen.

Um zumindest einen Teil der Schuld loszuwerden, müsste man dem anderen Unfallbeteiligten ebenfalls eine grobe Verletzung seiner Sorgfaltspflichten nachweisen.

verreisterNutzer  14.09.2020, 09:35
Um zumindest einen Teil der Schuld loszuwerden, müsste man dem anderen Unfallbeteiligten ebenfalls eine grobe Verletzung seiner Sorgfaltspflichten nachweisen.

Was innerhalb geschlossener Ortschaften keinesfalls schwer fallen dürfte. Ich zitiere die Frage unzähliger Richter in so einem Fall: "und wenn es ein Kind mit seinem Kettcar gewesen wäre?"

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Außerhalb geschlossener Ortschaft, wärst Du zu 100% Schuld gewesen, ohne wenn und aber. Innerhalb geschlossener Ortschaft hättest Du Chancen, nicht die volle Schuld oder nicht mal eine Teilschuld zu bekommen, kommt auf die genaue Situation an.

T3Fahrer  14.09.2020, 09:37

Naja, rückwärts aus einer Parklücke raus ohne zusätzliche Absicherung – da würde ich mich schon über bloß eine Teilschuld wundern, dann müsste der andere Autofahrer schon irgendwas grob fahrlässig und gefährlich veranstaltet haben… Bei der hier geschilderten Situation dürfte die Schuld mit großer Wahrscheinlichkeit zu mindestens den allergrößten Anteilen bei der Fragestellerin liegen…

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verreisterNutzer  14.09.2020, 09:44
@T3Fahrer

Der andere Fahrer hat beinahe immer grob fahrlässig gehandelt, innerhalb geschlossener Ortschaften muß man stets mit plötzlich auftauchenden Hindernissen rechnen und sein Fahrzeug so führen, dass man jederzeit rechtzeitig anhalten kann. Die allermeisten Richter stellen in solchen Fällen dem Uneinsichtigen zurecht die Frage: "und wenn es ein Kind mit seinem Kettcar gewesen wäre?"

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verreisterNutzer  14.09.2020, 09:48
@verreisterNutzer

Solange es sich nicht um Vorfahtverletzung handelt wird der andere Fahrer fast immer auch mindestens eine Teilschuld bekommen

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T3Fahrer  14.09.2020, 10:07
@verreisterNutzer

Da sollte die Anscheinsvermutung erst mal greifen, die besagt, dass der rückwärts ausparkende Fahrer die Schuld trägt, da er eine erhöhte Sorgfaltspflicht hat.
Wenn es hier zum Unfall kommt, ist also der erste Anschein, dass er nicht sorgfältig genug war.

Für eine Teil Schuld des anderen, muss der ausparkende Fahrer erst mal eine Fahrlässigkeit des anderen nachweisen, das wird ganz schön schwer… Allenfalls, wirklich allenfalls könnte eine unübersichtliche Verkehrssituation insgesamt in der Straße dazu führen, dass vielleicht formuliert wird, dass der auf der Straße befindliche Fahrer zurückhaltender hätte fahren müssen, eben aufgrund der Unübersichtlichkeit. Aber das kannst du schon nicht grundsätzlich bei jeder innerstädtischen Straße so formulieren…

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Du hättest wohl zumindest die Hauptschuld. Wenn du die Straße nicht einsehen kannst, dann musst dir jemanden suchen der dich einweist.

Wenn der andere aber tatsächlich nicht ausreichend sorgfältig gefahren ist, könnte er auch eine Teilschuld haben, denn innerorts muss man besondere Vorsicht walten lassen.

Bei Rückwärtsfahren bist du im Falle eines Unfalls Schuld.

Der andere könnte je nach genauer Situation Teilschuld bekommen. Wenn er z.B. dich gesehen hatte, Zeit und Platz hätte um zu Bremsen oder auszuweichen, aber Trotzdem absichtlich in dir rein gefahren ist. Aber das müsste natürlich erst bewiesen werden.

Du, im Zweifel musst Du dich durch eine dritte Person aus der Parklücke ausweisen lassen.

Aber da nix passiert ist, ist alles gut.