Außenwand - Innenwand in einer Gemeinschaftseigentum?

Das Ergebnis basiert auf 1 Abstimmungen

Nein, es ist tatsächlich eine INNENWAND 100%
Es ist definitiv ein AUßENWAND 0%

6 Antworten

Das ist eigentlich Wurscht ob es eine Außenwand ist, oder nicht. Aus Schall- und Brandschutztechnischen Gründen ist diese Innenwand mit Sicherheit eine tragende Wand und gehört somit ebenfalls zum Gemeinschaftseigentum.

Die Frage sollte eher sein: Ist wegen dem Schimmelbefall ein Baumangel ursächlich (dann sollte die Eigentümergemeinschaft zählen) oder sind Heiz- und Lüftungsmängel ursächlich (dann zahlt der Eigentümer dieser Wohnung).

Im Letzteren Fall wird die Eigentümergemeinschaft mit Sicherheit nicht zahlen und sogar evt. noch Schadenersatz vom Verursacher fordern.

Alle tragenden Wände sind Gemeinschaftseigentum. Also Außenwände immer, aber auch die meisten Innenwände, weil sie tragende Funktion haben. Dünne Leichtbauwände dagegen haben oft nur trennende Funktion zwischen 2 Zimmern innerhalb der Eigentumswohnung. Das ist in den Bauzeichnungen meist sofort erkennbar.

Eine gemeinsame Wand zwischen Wohnung und Hausflur, Keller oder Waschküche ist eindeutig Gemeinschaftseigentum.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Nein, es ist tatsächlich eine INNENWAND

wenn aber der Raum als Feuchtraum ausgelegt ist muss er auch dicht sein sonst ist es ein Baumangel.

lg sikas und gute nacht

Nach der Beschreibung gehört die Wand zum Gemeinschaftseigentum. Wenn ihr aber Schimmel in der Wohnung habt und es eine Innenwand ist, dann sollte man eher prüfen, wie der Schimmel entsteht. Der Regelfall ist keine ausreichende Luftzirkulation. In Eurem Fall könnte es auch eine fehlende Abdichtung zum Waschraum sein. Wurde da schon ein Fachmann hinzugezogen?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ... aus Projektentwicklung, WEG-Recht, Beirat
Onki73  31.01.2022, 06:08

Ursächlich für den Schimmel ist aber nicht die unzureichende Luftzirkulation.

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oklein  31.01.2022, 22:03
@Onki73

Das habe ich doch auch so geschrieben, oder?

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Onki73  01.02.2022, 04:15
@oklein

Du schreibst, der Regelfall (für die Schimmelbildung) ist keine ausreichende Luftzirkulation.

Da ist so nicht richtig. Auch wenn man übers gekippte Fenster ausreichend lüftet, kann man Schimmel bekommen.

Entscheidend ist der Wärmestransport durch die Luftzirkulation für eine ausreichende Oberflächenerwärmung.

Kommt ausreichend Wärme in die Ecke, findet keine Luftfeuchteerehöhung (rF) durch Luftabkühlung vor der kühleren Oberfläche statt und der Schimmel kann vermieden werden.

Die Wärme kann jedoch nicht nur durch Warmluft in die Ecke gebracht werden, sondern auch durch Wärmestrahlung.

Da letzteres stoffunabhängig funktioniert, ist das Lüftungsverhalten des Bewohners nahezu egal - sprich mit viel Wärmestrahlung im Raum reicht die einmalige tägliche Lüftung zu hygienischen Zwecken völlig aus und trotzdem entsteht kein Schimmel.

Die Wärmestrahlung beruhigt auch die Luft, da Temperaturunterschiede als Motor für Luftbewegungen vermieden werden. Stehende Luft und kein Schimmel in der Ecke müssen sich also nicht ausschließen.

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oklein  01.02.2022, 19:45
@Onki73

Danke. Ich will Dir ja auch nicht widersprechen (bist ja auch vom Fach 😉😊)

Wenn Du Dir das Problem des FS anschaust, braucht er m.E. keine Beratung über Wärmedurchgangskoeffizienten und Lambda- und U-Werte. Erfahrungsgemäß (Erfahrung Haus und Grund, eigene Erfahrung) ist es aber leider doch zumeist das falsche (!) Lüftungsverhalten. Übers gekippte Fenster kann man m.E. nicht ausreichend lüften, da damit primär Wärmetransport aber kaum Feuchtetransport erfolgt (keine Ahnung, warum das immer noch angeboten wird).

Ich denke, dass aber ersichtlich ist, dass ich auf eine falsche oder defekte Abdichtung abziele.

Dennoch ist die Fragestellung des FS eine andere, nämlich die des WEG-Rechts.

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Onki73  02.02.2022, 05:11
@oklein

Die Frage, wen man in Verantwortung nimmt, stellt sich doch aber gar nicht, wenn es das Schimmelproblem nicht gäbe. ;)

Daher meine Ausführungen zur Schimmelproblematik.

Aber auch bei Dir ist es nicht angekommen, dass es eben nicht immer ausreichend ist, gut zu lüften, weil Lüften nicht der Hauptgrund für Schimmelbildung aus der Raumluftfeuchte heraus ist.

Und viele schadhaften Abdichtungen sind nicht wirklich schadhaft, weil es eben auch Feuchte aus der Raumluft heraus ist. Da werden dann schnell sinnlose Sanierungen beschlossen und durchgeführt und nach einiger Zeit tritt das gleiche Problem erneut auf, weil die Ursache nicht behoben wurde.

PS: Übers gekippte Fenster wird übrigens schon ausreichend gelüftet, jedoch unterbindet das gekippte Fenster die Wärmeversorgung der inneren Außenwandoberfläche und vor kalter Außenwand bilden sich u.U. Luftfeuchten, die die Schimmelbildung ermöglichen.

Man kann nicht falsch lüften, wenn man zur Oberflächenerwärmung nicht das Medium Luft missbraucht (stofflicher Wärmetransport) sondern die Wärmestrahlung.

Der Schimmelproduzent sitzt daher oft unter dem Fenster und bewohnt nicht die Wohnung.

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imho wichtiger ist die frage nach der ursache des schimmelbefalls, immerhin ist es nicht auszuschließen, dass eine wasserführende leitung in der wand schadhaft ist. möglich ist auch die kombination einer relativ kalten wand und unzureichendes lüften / heizen im schlafzimmer.