Ausgleichen auf dem Gymnasium?
Hallo, ich besuche die 10. Klasse eines niedersächsischen Gymnasiums und bin durch eine 5 aus dem ersten Halbjahr in Musik (das ich nicht mehr habe, weil es epochal ist) versetzungsgefährdet.
Ich habe große Probleme in naturwissenschaftlichen Fächern, auch in Mathematik habe ich zur Zeit nur eine glatte 4. Physik und Biologie werde ich wahrscheinlich durch Mitarbeit und lernen schaffen, aber Chemie gefährdet meine Versetzung stark. Dort stehe ich zwar auch auf einer 4, aber da mir viel Grundwissen fehlt, da ich teilweise die Schule in einem anderen Bundesland besucht habe, wo Chemie in dem Jahrgang nicht unterrichtet wurde, habe ich da Schwierigkeiten und wir schreiben bald eine Arbeit.
Daher kann es sein, dass ich zwei Fünfen habe. Um meine Versetzungschancen herauszufinden, habe ich mich informiert und gelesen, dass man auch mit zwei Fünfen in Nebenfächern weiterkommt, sofern man zwei Dreien vorweisen kann (ebenfalls Nebenfächer). Da ich zum Beispiel Geschichte und Erdkunde gut beherrsche, wollte ich fragen, ob das stimmt, denn ein Freund hat gesagt, dass man dann beispielsweise keine weiteren Vieren haben darf.
Weiß da wer Bescheid? Wirklich, es ist dringend, ich will zumindest den erweiterten Realschulabschluss.
1 Antwort
Um meine Versetzungschancen herauszufinden, habe ich mich informiert und gelesen, dass man auch mit zwei Fünfen in Nebenfächern weiterkommt, sofern man zwei Dreien vorweisen kann (ebenfalls Nebenfächer). Da ich zum Beispiel Geschichte und Erdkunde gut beherrsche, wollte ich fragen, ob das stimmt,
Ja, das stimmt. Kleine Einschränkung: Es handelt sich um eine "Kann-Regelung". D.h., dieser Notenausgleich findet nur Anwendung, wenn auf der Zeugniskonferenzen eine Mehrheit deiner Lehrer dafür stimmt, weil es. ihnen pädagogisch sinnvoll erscheint. Bei zwei Nebenfächern, die du in Kürze eh abwählen kannst, wird das aber sicherlich durchgehen.
denn ein Freund hat gesagt, dass man dann beispielsweise keine weiteren Vieren haben darf.
Das stimmt so nicht. Allerdings wäre eine Versetzung, wenn du neben deinen beiden 5en noch diverse "4-" auf dem Zeugnis hast, irgendwann nicht mehr pädagogisch sinnvoll (siehe oben). Dann könnte dir die Anwendung der Ausgleichsregelung versagt werden.
Funfact: Im letzten Schuljahr musste in NiSa wegen Corona die Ausgleichsregelung angewendet werden. Ein entsprechender Erlass für dieses Schuljahr ist allerdings nicht raus.
Weiß da wer Bescheid? Wirklich, es ist dringend, ich will zumindest den erweiterten Realschulabschluss.
VG