Ausbilderschein Voraussetzungen im Einzelhandel.

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Grundsätzlich kann jeder von Euch den AEVO-Schein machen; dieser alleine reicht allerdings noch nicht aus, um auch tatsächlich auszubilden zu dürfen, da hier nur die Ausbildungsbefähigung festgestellt wird.

Um tatsächlich ausbilden zu dürfen, benötigt man eine von der IHK bestätigte Ausbildungsberechtigung; diese muß anschließend bei der IHK beantragt werden (kann gleichzeitig mit Einreichung des ersten Ausbildungsvertrages geschehen).

Insbesondere ist hier, neben der bestandenen AEVO-Prüfung, die berufliche Qualifikation maßgeblich - wenn im Geschäft auch Einzelhandelskaufleute ausgebildet werden, empfiehlt es sich, denjenigen zu nehmen, der auch über die entsprechende Berufsausbildung verfügt - dennoch könnte ggf. auch Dein Kollege durch die IHK anerkannt werden.

Unter Berücksichtigung der objektiven Gesamtumstände, so wie Du sie geschildert hast, würde ich, wenn ich ArbG wäre, Dich bitten, die Ausbildung zu übernehmen, sofern Du auch aufgrund Deiner Persönlichkeit, für die Ausbildung junger Menschen pädagogisch geeignet wärst (was ich natürlich so nicht beurteilen kann, da ich Dich nicht kenne).

Hier sollte ein sachliches Gespräch mit dem ArbG geführt werden; nur objektive Maßstäbe sollten eine Rolle spielen, wer ausbilden sollte.