Ausbilderschein in der eigenen Ausbildung machen?

2 Antworten

Man kann den Ausbilderschein auch dann machen, wenn man sich selbst noch in einer Ausbildung befindet.

Seit dem 01.08.2009 ist dafür keine abgeschlossene Berufsausbildung mehr notwendig (AEVO - Ausbilder-Eignungsverordnung).

  • Damit ausbilden dürfte man während oder kurz nach der eigenen Berufsausbildung aber noch nicht, da § 30 (2) BBiG (Berufsbildungsgesetz) vorsieht, daß man auch eine fachliche Eignung erworben haben muß, indem man zusätzlich eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen sein muß.

angemessene Zeit = das 1,5-fache der regulären Ausbildungsdauer für den Ausbildungsberuf

z. B. 3 Jahre reguläre Ausbildungszeit = 4,5 Jahre muß man dann im Beruf tätig gewesen sein - eigene Ausbildungszeit wird nicht berücksichtigt

Der Ausbilderschein ist nicht ohne. Ich würde mich auf jeden Fall auf die Ausbildung konzentrieren.

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Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung in beruflichen Fragen