Aus Versehen schwanger - was tun (finanzielle Not)?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo du Liebe,

erst mal HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH ❣️ zu diesem kleinen großen Wunder! Bei deiner Vorgeschichte ist das doch soviel mehr als ein 6 er im Lotto. 😍

Wissen eure wenigen Freunde, wie unglaublich diese Schwangerschaft bei dir ist? Ich kann ihre Reaktion ehrlich gesagt nicht ganz nachvollziehen.
Du bist selbst noch ganz überwältigt von der Nachricht. Du darfst erst mal zur Ruhe kommen, bis du es fassen kannst, dass da ein kleines Menschlein in dir heranwächst, dass zu euch will.

Auch dein Mann würde sich "ohne wenn und aber" freuen, Papa zu werden, wenn ihn diese fianzielle Last nicht so drücken würde, stimmt's?
Ich will dir versichern: Es gibt ganz bestimmt einen Weg. Eine gute Beratungsstelle ist eine Möglichkeit sich zu informieren, welche Unterstützung euch zusteht.

Ich kenne auch eine Organistion, die über die staatlichen Möglichkeiten hinaus hilft. Es muss ja nur die Zeit überbrückt werden, bis einer von euch beiden sein Studium abgeschlossen hat und normal verdient.

Du musst nicht über eine Abtreibung nachdenken. Das willst du nicht, und deshalb darfst du mit deinem Mann nach einer Lösung suchen, wie es mit dem Baby gehen könnte. Aus einem Schritt nach dem anderen wird ganz bestimmt ein Weg für euch DREI!
Hast du für deine Jobs feste Arbeitsverträge? Wenn du durch die Schwangerschaft in ein Beschäftigungsverbot kommst, würde das in dem Fall ja nicht bedeuten, dass dein Gehalt komplett ausfällt.
Dein Frauenarzt wird bei deiner Vorgeschichte auch nicht schlecht überrascht gewesen sein. Fühlst du dich bei ihm gut aufgehoben? Kennt er deine Lebenssituation? Vielleicht kann er dich nach dem ersten Schock erst mal krankschreiben, bis du die wichtigsten Fragen, die deine Jobs betreffen, klären kannst. All das darfst du jetzt in Ruhe angehen.

Ich schick dir ganz liebe Ermutigungsgrüße und alles Gute euch ❣️

Sophie

Ich arbeite in einer Kita und wir haben hier viele Eltern, auch alleinerziehend, die entweder keine Arbeit haben, einen Beruf lernen, oder studieren. Es wird nicht leicht, aber es geht. Als erstes holst du dir einen Termin beim Jugendamt und lässt dich beraten, was in deiner Lage am besten ist. Die werden dir raten, vermutlich schnellstmöglich einen Kitaplatz zu suchen, oder eine Tagesmutter, dann werden sie dir Stellen sagen, wo du finanzielle Hilfe bekommst.

Auch brauchst du oder ihr ein gutes Netzwerk an Leuten, die euch unterstützen und für euch und das Kind da sind. Früher hatte man eine große Familie. Du solltest schauen, ob die Großeltern mit von der Partie sind, vielleicht naher Verwandte wie Tanten und Onkel. Nicht nur als Geldgeber, sondern auch als Betreuung. Wenn ihr am Studieren seid muss das Kind von der Kita abgeholt werden oder zum Arzt gebracht werden usw.

Ein gutes Netzwerk und die Familie sowie die Gewissheit das im Notfall das Kind abgesichert ist, das ist das A und O in jeder Familie, egal ob die Eltern im Job stehen, in der Ausbildung sind, oder arbeitslos sind.

Viel Glück und herzlichen Glückwunsch. Immer positiv denken. Vielleicht ist das jetzt die einzige Chance die du hast ein Kind zu bekommen. Lass dich nicht beirren, nur weil das Finanzielle jetzt nicht stimmt.

bw1204 
Fragesteller
 19.07.2021, 23:28

Danke dir! Leider sind unsere Familien keine Option. Wenn wir ihnen von unserer Schwangerschaft berichten, werden sie sicher ausrasten und uns beschimpfen...

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Auch wenn du das Kind bekommen möchtest, ist ein Beratungsgespräch z.B. bei der profamilia sinnvoll. Denn dort erhälst du nützlichen, individuellen und unparteiischen Rat und Hilfe bei der Entscheidung, wie es denn nun weiter gehen soll. Auch ohne den erklärten Wunsch um eine Abtreibung bekommst du dort entsprechende Informationen und Tipps für ein Leben mit Kind.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist das Gespräch ergebnisoffen zu führen. Natürlich dient die Beratung dem Schutz des ungeborenen Lebens, der jedoch nur mit und nicht gegen den Willen der Schwangeren möglich ist.

In der Beratung kann auch der potentielle Kindsvater oder eine andere Vertrauensperson anwesend sein, wenn du das möchtest.

Die Beratung umfasst die Konfliktklärung hinsichtlich der emotionalen, seelischen, partnerschaftlichen und lebensplanerischen Aspekten von Elternschaft bzw. eines Schwangerschaftsabbruchs.

Sie gibt Informationen über staatliche und andere Sozialleistungen und Unterstützungen – Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt, Wohngeld, existenzielle Leistungen.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Ich bin im Studium schwanger geworden, ich hatte keine Arbeit, mein Freund hatte einen unglaublich schlecht bezahlten Job und wurde direkt nach der Entbindung gekündigt, also Geld hatten wir ganz sicher nicht viel, aber wir kamen gut über die Runden. Kinder werden erst ab dem Schulalter wirklich teuer.

Es gibt zudem staatliche Hilfen für Eltern in finanzieller Notlage, die ihr in Anspruch nehmen könnt. Da gibts zumindest die Erstausstattung bezahlt, was ein echter Segen ist. Wende dich an die Schwangerenkonfliktberatung.

Habt ihr keine Familien?

P.S.: Niemals Ärzten glauben, dass man unfruchtbar ist, damit sind schon viele auf die Nase gefallen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe ein Kind.

Erstmal herzlichen Glückwunsch!

Am besten gehst du, wie einige andere ja auch schon vorgeschlagen haben, zur Schwangerschaftskonfliktberatung. Dort erhältst du auch Infos zu Förderungen usw. Du schreibst, dein Mann ist dagegen, weil das ja eh zu wenig wäre - es ist aber echt sinnvoll, sich vorher überhaupt mal darüber zu informieren.

An sich ist das Studium kein so schlechter Zeitpunkt für ein Kind, weil du viel flexibler bist als später.

Sorgen wegen deiner Minijobs musst du dir nicht machen. Auch bei Minijobs gilt das Mutterschutzgesetz. Bei einem Beschäftigungsverbot bekommst du weiterhin dein Gehalt, wie bei jedem anderen Arbeitsverhältnis auch. Finanzielle Einbußen wirst du also deshalb erstmal nicht haben. Und auch nach der Geburt gilt noch acht Wochen lang das Mutterschutzgesetz.

Nach der Geburt erhältst du 12 Monate lang Elterngeld, was mindestens 300€ sind, und außerdem Kindergeld.

Und am Anfang brauchen Babys wirklich nicht so viel. Ganz, ganz viel muss man gar nicht neu anschaffen, sondern kann es günstig gebraucht kaufen, zB Babykleidung. Schau mal auf ebay, da werden regelmäßig ganze Kleiderpakete für wenig Geld verkauft.

Auch einen Kinderwagen muss man nicht neu kaufen, den benutzt man eh nur etwa ein halbes Jahr, spätestens dann ist die Wanne zu klein. Wir haben unseren damals gebraucht für 100€ gekauft, und nur etwa drei Monate lang benutzt. Danach hab ich den Kleinen nur noch im Tragetuch getragen.

Lass dich nicht verrückt machen von Erstausstattungslisten im Internet, die voll sind mit Dingen, die man angeblich braucht. Das braucht man alles gar nicht unbedingt.

Bis ein Kind wirklich teuer wird, dauert es.

Alles Gute!

bw1204 
Fragesteller
 20.07.2021, 09:45

danke dir!

ja, wir können sicher noch von jemandem Sachen bekommen.

nur bei den Minijobs hab ich kein Gehalt, ich arbeite nach Stundenlohn.

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Elli113  20.07.2021, 10:21
@bw1204

Das spielt aber keine Rolle. Du hast einen Arbeitsvertrag, oder nicht? Dann gilt auch das Mutterschutzgesetz für dich.

Während der Zeit des Mutterschutzes haben alle Arbeitnehmerinnen, die gesetzlich oder freiwillig Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, Anspruch auf Mutterschaftsgeld, das von der Krankenkasse gezahlt wird. Die Höhe des monatlichen Mutterschaftsgelds hängt dabei maßgeblich vom letzten Nettogehalt ab. Dabei gilt grundsätzlich eine Obergrenze von 13 Euro pro Tag, die die Krankenkasse maximal an Mutterschaftsgeld überweisen muss. In der Summe ergibt sich daraus ein Höchstbetrag an Mutterschaftsgeld von bis zu 403 Euro monatlich, da das Mutterschaftsgeld pro Kalendertag gewährt wird.

Darüber hinaus hast du einen Anspruch auf Zuschuss vom Arbeitgeber.

Dieser Zuschuss wird aus dem Durchschnitt der letzten drei Nettogehälter vor dem Beginn des Mutterschutzes/Beschäftigungsverbotes abzüglich des Mutterschaftsgelds der Krankenkasse berechnet. Üblicherweise erfolgt die Auszahlung dieses Zuschusses vom Arbeitgeber genauso wie die bisherigen Gehaltszahlungen. Der Arbeitgeber muss diesen Zuschuss allerdings nicht selbst tragen. Er hat einen Erstattungsanspruch gegenüber der Krankenkasse der betreffenden Arbeitnehmerin.

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