Aufsichtspflicht an andere übertragen

4 Antworten

Rein rechtlich kann jeder Partner die Kinder zur Betreuung an eine andere Person geben in der jeweiligen Zeit. Da hat sich der andere Partner auch nicht ein zu mischen. Ebenso wenig wie er dir da reinreden kann, kannst du das bei ihm.

Außnahme: Die betreuenden Personen sind nicht zur Betreuung geeignet. Das müsstest du aber im Zweifel nachweisen.

Aber hej, Euer Sohn/Tochter ist 14! Da ist es gar nicht unbedingt nötig, dass das Kind dauerbetreut wird. Da kann man auch mal abends alleine zu Hause sein.

Vorschlag: Ein Gespräch beim Jugendamt mit beiden Eltern.

lilea2012 
Fragesteller
 29.08.2014, 19:11

Habe mich schlecht ausgedrückt, sein Kind, welches unseres beaufsichtigen soll ist 14 und unser gemeinsamed 2

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lilea2012 
Fragesteller
 29.08.2014, 19:18
@lilea2012

Soll heißen, ich muss zugucken, bis was passiert.... das ist echt traurig

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scben  29.08.2014, 19:22
@lilea2012

mit 2 soll Euer Kind natürlich nicht alleine sein! Du könntest wirklich nen gemeinsamen Termin beim Jugendamt machen. Oder ihr geht wo anders zur Beratung hin. Das hilft!

Ansonsten bleibt dir nur der Gang zu Anwalt und Gericht - und ob das was bringt, ist auch dahin gestellt.

Ihr könnt noch gar nicht so lange getrennt sein, dass ihr schon eine vertrauensvolle Elternschaft hin bekommt. Um da hin zu kommen, braucht es aber viel Arbeit und Kompromissbereitschaft. Mit Beratung geht das besser.

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Jugendamt einschalten, bestenfalls über eine Familienanwältin / einen Familienanwalt.Sofern das ganze vor dem Familiengericht landet, kann Dir das Sorgerecht zugesprochen werden, sofern das Gericht Deine Besorgnis teilt, um das im Detail feststellen zu lassen, kann ein Gerichtsmediziner bestellt werden. Dieser prüft den Sachverhalt genauestens, auch in Sichtweise Deines Kindes. Kann aber teuer werden. Wenn's dumm läuft so ca. 10000 Euro für Dich und nochmals das gleiche für Deinen Ex-Partner. Motto: Findet lieber gleich die beste Lösung selbst.

Naja, ihr teilt das Sorgerecht, da kannst du ihn nichts vorschreiben, lediglich deine Bedenken äußern.

Es mag böse klingen, aber so lange nichts "passiert" ist, sind deine Bedenken lediglich Befürchtungen und da wird dir keiner Helfen.

Da kann Dir mit Sicherheit das Jugendamt weiter helfen.......