Auf Rechnung bestellen mit 16 Jahren?
Ich habe eine Frage und zwar habe ich ein Bankkonto da ich Geld durch Zeitung austragen verdiene und ich bin 16 und man kann ja im Internet auf Nachnahme bestellen oder z.B. auf Rechnung.Auf Nachnahme habe ich schon öfters bestellt aber darf ich mit 16 Jahren auch auf Rechnung bestellen?Geht das denn überhaupt?
4 Antworten
Das ist nur ein Zahlungsweg, der nichts mit Altersbeschränkungen zu tun hat. Ob der Verkäufer an Minderjährige per Rechnung liefert, ist eine andere Frage.
Eine weitere Frage ist, ob deine Eltern dich bei Ausgaben stoppen. Ein Minderjähriger kann nur in eingeschränktem Umfang über sein Geld verfügen.
Gruß
ich bin 16 und man kann ja im Internet auf Nachnahme bestellen
Ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten kann man überhaupt nichts bestellen, egal, wie und ob man das bezahlt :-O
§ 263a StGB, § 145 BGB i. V. m. § 106 BGB mal lesen.
G imager761
Sorry, aber das ist falsch.
Geschäfte, die ein beschränkt Geschäftsfähiger abschließt, sind schlimmstenfalls schwebend unwirksam. Die Einwilligung der Erziehungsberechtigten kann auch gegenüber dem beschränkt Geschäftsfähigen erklärt werden.
Steht ihm das Geld zur freien Verfügung, kann er damit ohnehin auch frei verfügen.
Das hängt vom jeweiligen Onlineshop und dessen Geschäftsbedingungen ab. Generell ist das nicht verboten.
Das hängt vom jeweiligen Onlineshop und dessen Geschäftsbedingungen ab. Generell ist das nicht verboten.
Jede Wette, dass der Shop Bestellungen Minderjähriger in seinen AGB ausgeschlossen hat :-O
Ich habe mich glaub ich 1 1/2 Jahre älter gemacht . Oder wars bei einer anderen Bezahl-art??? Zum Notfall machst du dich etwas älter merkt ehh keiner. LG
Ich wollte das immer mal nachlesen, irgendwann komme ich auch mal dazu.
Bis dahin behaupte ich einfach mal, daß sich das mit dem Minderjährigenschutz beißt. Es macht keinen Sinn, beschränkt Geschäftsfähige vor ungewollten vertraglichen Verpflichtungen zu schützen, wenn man durch die Hintertür die Verpflichtung über die deliktische Haftung wieder einführt.
Wo siehst du denn da einen Betrug? Die Rechnung wird doch bezahlt. Inwiefern verschafft sich ein Minderjähiger einen Vermögensvorteil, wenn er sich älter macht, auf Rechnung bestellt und diese bezahlt?
Wo kein Kläger, da kein Richter - anderfalls droht Strafanzeige wg. Copmputerbetrug, § 263a StGB :-O
http://dejure.org/gesetze/StGB/263a.html
G imager761