Architekturbüro führen ohne architektur zu studieren?

1 Antwort

Normalerweise geht das nicht.

Die Bezeichnung "Architektur" in einem Unternehmensnamen ist nur dann zulässig, wenn Inhaber selbst Architekt ist. Es genügt nicht, dass eine angestellte Architektin beschäftigt wird (LG Hechingen, Urt. v. 26.01.2024 - Az.: 5 O 27/23 KfH). Er selbst war kein Architekt, hatte aber eine Architektin angestellt. Das Gericht sah darin eine irreführende Werbung:

https://www.dr-bahr.com/news/bezeichnung-architektur-in-unternehmensnamen-nur-dann-zulaessig-wenn-inhaber-architekt.html

Unternehmensinhaber kein Architekt
Ähnlich [d. h. ablehnend] entschied das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 29. April 2021 (Az.: 34 O 12/21 KfH). Hier warb ein Immobilienunternehmer auf seiner Website mit Architektenleistungen, obwohl er nicht in der Architektenliste der Architektenkammer Baden-Württemberg eingetragen ist. In den Urteilsgründen führt das Landgericht aus, dass es nicht ausreiche, dass eine angestellte Mitarbeiterin in der Architektenliste eingetragen sei. Vielmehr erwarte ein durchschnittlich informierter Verbraucher, dass der Vertragspartner, also der Unternehmensinhaber, selbst berechtigt ist, die Berufsbezeichnung zu verwenden.

https://www.dabonline.de/2021/08/31/bezeichnung-architekturbuero-geschuetzt-kammereintrag-architektenkammer/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Architekt