Architekt mit Bachelor of Arts?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ganz einfach erst mit dem Eintritt in die Kammer bekommst Du die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung "Architekt". Architekt ist man in Deutschland halt nur als Mitglied dieser Kammer.Deshalb darfst Du Dich auch nicht so nennen.

Wenn Du das nicht machst, bist Du halt Bachelor of Arts - Studiengang Architektur. (ich finde das klingt doch auch ganz gut). Sinnvoll ist die Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Architektenkammer (erkundige dich dort einmal.....) . Die kannst Du aber erst als Mitglied der Kammer beantragen, so dass ich dir dringend zurate, Mitglied der A. Kammer zu werden. (Du must einige Zeit Berufserfahrung haben und einige Stunden im Jahr Teilnahme an Fortbildungen nachweisen). Die Kammer stellt auch die Versicherungsbestätigung aus wenn Du eine Bauvorlage bei Behörden machst/machen möchtest/musst.....

In Deutschland darf sich nur Architekt nennen, wer in die Architektenliste einer Architektenkammer eingetragen ist. Dafür benötigt man regelmäßig neben dem abgeschlossenen Architekturstudium eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren. Details dazu regeln die Architektengesetze der jeweiligen Bundesländer und die Satzungen der Architektenkammern.

Die Berufsbezeichnung Architekt berechtigt zur Einreichung eines Bauantrages und ist somit fast zwangsläufig für die Arbeit als selbstständiger Architekt (Freier Architekt) erforderlich. Die Kammern verstehen sich als Interessenvertretung aller Architekten. Das heißt aber auch umgekehrt, dass die Interessen der großen Zahl der nichtselbstständigen, in Architekturbüros tätigen, die nicht in die Kammer eingetragen sind - insbesondere der Absolventen - nur sehr bedingt durch die Kammern vertreten werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Architekt#Berufsbezeichnung

Nigponit 
Fragesteller
 01.02.2014, 14:50

d.h wenn mich jemand fragt was bist du ? Darf man nicht sagen man is Architekt weil man ja nich in der Kammer ist oder ?

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Jerne79  01.02.2014, 15:01
@Nigponit

Genau. Du kannst den Titel angeben, den dir die Uni verliehen hat, aber Architekt darfst du dich nicht nennen.

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Huflattich  01.02.2014, 15:25

Nun ja, die "Interessenvertretung" wird erfahrungsgemäß allgemein eherals - "dürftig" empfunden.. Unabdingbar ist sie in Verbindung mit der Bauvorlage, da hast Du selbstverständlich Recht .

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Ja, offiziell darfst Du Dich nur Architekt nennen, wenn Du von der für Dich zuständigen Architektenkammer Deines Bundeslandes in die Liste aufgenommen wurdest. Umgangssprachlich wird man auch als Student oder Absolvent als Architekt bezeichnet. Welche Voraussetzungen Du für die Eintragung benötigst, wird Dir die zuständige Architekenkammer mitteilen können. Wichtig wäre vor allem für Dich zu wissen, ob die Architektenkammer den Bachelor-Abschluss als ausreichend für die Aufnahme betrachtet, denn oftmals wird ein mindestens 8-semestriges Studium verlangt. Lass Dir das auf jeden Fall von der Architektenkammer schriftlich geben.