Arbeitsverweigerung im Gefängnis?

5 Antworten

Es dürfen im Gefängnis nur die Leute überhaupt arbeiten die nicht negativ aufgefallen sind. Egal in welchem Land. Jeder ist sehr froh wenn er im Gefängnis arbeiten darf um sich ein wenig Geld zu verdienen. Auch im Gefängnis benötigt man Geld um sich Dinge zu kaufen die man nicht automatisch bekommt. Das würde mit Sicherheit niemand verweigern weil es eine Abwechslung zum Knastalltag ist und die Zeit schneller rumgeht.

Zimmergespenst  26.06.2021, 01:30

Als Justizbeamter kann ich Dir sagen: Es gibt sehr viele, die die Arbeit verweigern und sogar mehrere "Sperren" in Kauf nehmen.

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In Deutschland gibt es dann Entzug von "Privilegien". Du wirst also nur noch das dürfen, was dir nach den Gefängnisgesetzen als "Grundrecht" zusteht. Freigang, Zugang zu Bibliothek, Sporträumen etc. können dir gestrichen werden, ggf. auch Einzelarrest angeordnet werden.

In anderen Ländern kenne ich mich nicht aus und Wissen aus Hollywood verwende ich nicht, auch wenn andere das hier wie immer gern tun.

In der USA zählt es meines wissens nach als Privileg im Knast arbeiten zu dürfen. Daher ist das eine Belohnung keine Verpflichtung.

Taschengeldsperre.
Freizeitsperre.
Einzel Hofgang.
TV Wegnahme.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

In Deutschland gar nicht, weil Deutschland keine Zwangsarbeit kennt.

Zimmergespenst  26.06.2021, 01:26

Dies ist so nicht korrekt.

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Zimmergespenst  27.06.2021, 20:08
@DocPsychopath

Sagte ein Minderjähriger Bub ohne Wissen und Logik.
Informiere Dich doch erstmal, welche Gesetze in Strafhaft gelten bei Arbeitspflicht, bevor Du Kindchen hier mitreden willst.

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Zimmergespenst  26.06.2021, 01:29

Dies ist so nicht korrekt. Wochentags besteht bei den Strafgefangenen in der Regel Arbeitspflicht, wenn dies den Fähigkeiten und dem körperlichen Zustand des Gefangenen nicht zuwiderläuft. Auch junge Gefangene in Untersuchungshaft können bis zum Alter von 21 Jahren aus erzieherischen Gründen zur Arbeit in der Vollzugsanstalt herangezogen werden.

Wer die Arbeit verweigert, wird per Anhörung vom Bereichsleiter "Bestraft" mit einer Freizeitsperre, Einzelhofgang, Taschengeldsperre und TV gerät Entzug.

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