Arbeitsvertrag,Kündigung?

Malala  - (Arbeit, Job, Arbeitsrecht) Bdnenxlyl - (Arbeit, Job, Arbeitsrecht)

3 Antworten

9.4. bedeutet, dass Dein Arbeitgeber Dich bei einer Kündigung unwiderruflich bis zum Ende der Kündigungsfrist freistellen kann (aber nicht muss). Tut er das, werden evtl. vorhandene Überstunden und Urlaubsansprüche in die Freistellung gerechnet.

Sind nicht genug Urlaubstage/Überstunden vorhanden, dass es bis zum Ende der Kündigungsfrist "reicht", muss der AG Dir die restliche Zeit bezahlen, auch wenn Du nicht mehr arbeiten musst.

6.3. spielt keine Rolle, bei diesem AG gibt es nur den Mindesturlaub und die gesetzlichen Bestimmungen sind sowieso gültig.

Wenn Du kündigst, steht Dir Urlaubsanspruch in Höhe von 1/12 der 24 Urlaubstage für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses zu.

Kündigst Du z.B. zum 15. oder 16. September, beträgt Dein Urlaubsanspruch 4 Tage. Kündigst Du zum 17. September, beträgt der Urlaubsanspruch 6 Urlaubstage, da es dann drei volle Monate sind.

9.3 da steht arbeitGEBER, das heißt der AG entscheidet, wie er das handhabt. er kann dich freistellen, muss er aber nicht.

zum urlaub: du hast einen jährlichen anspruch von 24 tagen. dir stehen pro monat also 2 tage zu. so wird das in der regel gerechnet. hast du im januar angefangen und kündigst im september, hast du recht auf 18 tage urlaub. das was du schon genommen hast, muss man abziehen.

hast du im juni angefangen, dann max. 6 tage.


DerCaveman  27.08.2019, 01:44
hast du im januar angefangen und kündigst im september, hast du recht auf 18 tage urlaub.

Das ist falsch. Das Arbeitsverhaeltnis wird in diesem Fall bereits laenger als 6 Monate bestanden haben und in der 2. Jahreshaelfte enden. Somit wird dann ein Anspruch auf den vollen Jahresurlaub von 4 Wochen bestehen.

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DerCaveman  27.08.2019, 02:43
@AshleighHoward

Mein Kommentar bezieht sich einzig auf die zitierte Behauptung (Januar angefangen, September gekuendigt) und NICHT auf den Anspruch des Fragestellers. Sollte doch wegen des Zitats eigentlich auch klar erkennbar sein.

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medinaselin 
Fragesteller
 27.08.2019, 01:44

Ein Freund arbeitet auch erst seit 3 Monaten da und konnte sich 4 Wochen Urlaub nehmen

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9.4. besagt, dass der Arbeitgeber dich bezahlt freistellen kann, dies aber nicht muss.

6.3. betrifft dich nicht weil du ohnehin nur den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch hast und eben keinen darueber hinausgehenden vertraglichen.


DerCaveman  27.08.2019, 02:04

Ergaenzung zu deinem Urlaubsanspruch: Da das Arbeitsverhaeltnis beim Ausscheiden 2 volle Monate bestanden haben wird (und ein paar Tage, die bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs aber unter den Tisch fallen), belaeuft sich dein Urlaubsanspruch auf 2 Zwoelftel des Jahresanspruchs und somit auf 4 Werktage.

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medinaselin 
Fragesteller
 27.08.2019, 08:35

Ich arbeite nur 2 mal die Woche also könnte ich mir nur wie viel Tage frei nehmen ?

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DerCaveman  27.08.2019, 08:41
@medinaselin

Dann hast du bei Ausscheiden nach 2 vollen Monaten einen Urlaubsanspruch von 1,33 Tagen. Davon muss dir ein Tag gewaehrt und ein Dritteltag ausgezahlt werden.

Scheidest du erst nach dem 15.9. aus (aber vor dem 16.10.), waeren es 2 Tage.

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