Kündigung yakabuna GmbH?

2 Antworten

Arbeitsverhaeltnisse in der Zeitarbeit unterliegen in aller Regel Tarifvertraegen. Die in dieser Branche geltenden sehen anfangs eine sehr kurze Kuendigungsfrist von wenigen Tagen bis zu einer Woche vor. Du musst in dem fuer dein Arbeitsverhaeltnis geltenden Tarifvertrag nachsehen, wie lang die Frist bei dir ist.

Alternativ kannst du deinen Arbeitgeber (die Zeitarbeitsfirma) um einen Aufhebungsvertrag bitten. Dafuer gibt es keine Fristen und man kann das Arbeitsverhaeltnis auch per sofort beenden. Das geht aber natuerlich nur, wenn der Arbeitgeber damit auch einverstanden ist. Meist wird er es wohl sein.

Vincenzox95 
Fragesteller
 05.06.2022, 10:59

Soweit ich mich erinnern kann wurde mir gesagt das die Kündigungsfrist, 2 Wochen ist. Obwohl auf Internet was anderes steht, vor allem wenn man am Anfang ist. Wäre in diesem Falle ein Aufhebungsvertrag effizient?

Ich habe natürlich vor, erstens ein Probetag zu machen. Nachdem mir gesagt wird, das ich einen Vertrag bekomme, sollte ich theoretisch erst die Zeitarbeitsagentur anrufen und es ihr mitteilen richtig? Sobald ich die Bestätigung habe, muss ich dann da vorbeischauen und es persönlich unterschreiben. Aber bevor ich es tue, wäre es natürlich besser wenn ich schon einen anderen Vertrag unterschrieben habe richtig? Falls die Kündigungsfrist 14 Tage ist und ich am 15 kündige, wäre ich theoretisch gesehen am 29 frei, und den Vertrag könnte ich ab dem 30 unterschreiben richtig? LG! .

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DerCaveman  05.06.2022, 11:33
@Vincenzox95

2 Wochen zu jedem beliebigen Kalendertag waere die gesetzliche Frist waehrend einer vereinbarten Probezeit von hoechstens 6 Monaten. In der Zeitarbeitbranche gelten aber - wie gesagt - in aller Regel Tarifvertraege mit zumindest in den ersten Wochen deutlich kuerzeren Fristen.

Wie ich bereits geschrieben hatte, musst du erst einmal feststellen, welche Kuendigungsfrist bei dir denn nun ueberhaupt gilt. Vermutungen helfen da nicht weiter. Du musst im Vertrag nachsehen. Wenn dort die Anwendung eines Tarifvertrages vereinbart wurde (was, wie gesagt bei Zeitarbeitfirmen in aller Regel der fall ist), musst du auch dort nachsehen. In dem Fall muss der Tarifvertrag auch bei der Zeitarbeitfirma zur Einsichtnehme ausliegenb oder zur Verfuegung gestellt werden.

Achte dabei nicht nur auf die Dauer der Frist, sondern auch darauf, ob diese nur zu bestimmten Tagen (z.B. Monatsende) oder zu jedem beliebigen Tag zulaessig ist.

Danach weisst du, zu welchem Termin du fruehestens kuendigen kannst und kannst ensprechend einen neuen Vertrag bei einem anderen Arbeitgeber schliessen. Erst wenn der geschlossen ist, kuendigst du dein aktuelles Arbeitsverhaeltnis.

Beachte dabei, dass die Kuendigungsfrist erst am auf den Zugang der schriftlichen(!) Kuendigung beim Arbeitgeber folgenden Tag beginnt und dass eine muendliche Kuendigung oder eine per E-Mail, Fax oder WhatsApp unwirksam ist.

Zum Aufhebungsvertrag hatte ich in meiner Antwort bereits alles geschrieben.

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Das steht alles im Vertrag. Und eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.