Kündigungsfrist in der Probezeit?

1 Antwort

Wenn bei Dir während der Probezeit eine Kündigungsfrist von 14 Tagen vereinbart ist, gilt die bis zum letzten Tag der Probezeit.

Dein AG muss die Kündigung nur rechtzeitig (also spätestens am letzten Tag) erhalten.

bergquelle72  07.04.2023, 14:46

Du verwirrst den FS. Mit "(also spätestens am letzten Tag)" versteht er jetzt wieder den 30.04. Ihm ist der Begriff "Kündigungsfrist" nicht klar, bzw. er versteht nicht, dass dies die Frist VOR dem Kündigungstermin ist.

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Hexle2  07.04.2023, 15:21
@bergquelle72

Man kann bis zum letzten Tag der Probezeit mit der Frist von zwei Wochen kündigen.

Was ist dabei falsch zu verstehen? Der AG muss spätestens am 30. April die Kündigung erhalten, dann gilt noch die verkürzte Frist. Bekommt er die Kündigung später, gilt die "normale", arbeits- oder tarifvertragliche Kündigungsfrist.

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Hexle2  07.04.2023, 15:25
@Hexle2

Soll zum 30. April gekündigt werden, muss der AG die Kündigung spätestens am 16. April erhalten. Wenn Freitag der letzte Arbeitstag der Woche ist, wäre es der 14. April

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bergquelle72  07.04.2023, 15:34
@Hexle2

Nett, dass du MIR das erklärst.

Vielleicht hast du es ja bei meiner Antwort abgeschrieben. Es geht in meiner Erwiderung darum , dass DE FS es nicht verstanden hat und du ih nmit deinem (also spätestens am letzten Tag) verwirrt hast. den du sagts nicht, von was dies der letzte tag ist.

Nochmal zum mitlesen: er versteht nicht die Bedeutung einer Kündigungsfrist - ich versteh sie recht wohl-

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Familiengerd  07.04.2023, 15:51
@bergquelle72

Was Hexle2 schreibt, ist doch völlig eindeutig!

Wenn sie schreibt "Wenn bei Dir während der Probezeit eine Kündigungsfrist von 14 Tagen vereinbart ist, gilt die bis zum letzten Tag der Probezeit.", ist doch klar, dass damit gemeint ist, dass bis zum letzten Tag der Probezeit mit der 14-tägigen Frist gekündigt werden kann.

Und wenn es dann heißt "Dein AG muss die Kündigung nur rechtzeitig (also spätestens am letzten Tag) erhalten.", ist genauso klar, dass damit der letzte Tag der Probezeit gemeint ist.

Und wenn Du schon von Nicht-Verstehen redest, dann ist Deine Aussage "Du kündigst fristgerecht (also innerhalb der Kündigungsfrist) ZUM 30.04., also ist dies dein letzter Arbeitstag." ebenfalls "unverständlich" für den Fragesteller.

Vielleicht hast du es ja bei meiner Antwort abgeschrieben.

Gehe mit absoluter Sicherheit davon aus, dass Hexle2 das überhaupt nicht nötig hat!

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