Arbeitgeber verweigert mir mein Arbeitszeugnis?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Guten Abend,

"in Deutschland hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde oder nicht. Das Arbeitszeugnis muss auf Wunsch des Arbeitnehmers ausgestellt werden und ihm ausgehändigt werden.

Das Arbeitszeugnis muss gemäß § 109 Absatz 2 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein. Das bedeutet, dass das Arbeitszeugnis eine objektive Bewertung der Leistungen und des Verhaltens des Arbeitnehmers während der Beschäftigung enthalten muss. Es darf keine negativen oder abwertenden Formulierungen enthalten, die den zukünftigen Berufsweg des Arbeitnehmers beeinträchtigen könnten."

Ein kleiner Einblick in den Gesetzestext. Du hast also definitiv das Recht auf dein Zeugnis. Ich würde die Rechtlichen Folgen für den Träger einmal ansprechen. Ob du diese dann auch wirklich einleitest oder nicht ist deine Sache.

LG Patrick

Es tut mir leid zu hören, dass du Probleme hast, dein Arbeitszeugnis zu bekommen. Wie du bereits erwähnt hast, hast du ein Recht auf ein Arbeitszeugnis, und dein ehemaliger Arbeitgeber muss es dir ausstellen.

In diesem Fall empfehle ich dir, noch einmal höflich und bestimmt per E-Mail oder per Post an deinen ehemaligen Arbeitgeber zu schreiben und auf die Bedeutung des Arbeitszeugnisses für deine Bewerbungen hinzuweisen. Gib eine Frist an, bis wann du das Arbeitszeugnis erhalten möchtest und bitte um eine Bestätigung des Empfangs deiner E-Mail/Post.

Sollte auch dies keine Wirkung zeigen, kannst du dich an eine Anwaltskanzlei wenden, die dich in Bezug auf deine Rechte und Optionen beraten kann, ohne dass es notwendig ist, sofort eine Klage einzureichen. Es gibt auch kostenlose Beratungsstellen, wie zum Beispiel die Verbraucherzentrale oder Gewerkschaften, die dir weiterhelfen können.

Ich wünsche dir viel Erfolg dabei, dein Arbeitszeugnis zu bekommen und deinen weiteren beruflichen Weg fortzusetzen.

Dusota 
Fragesteller
 15.03.2023, 15:06

Vielen Dank für deine Antwort. Ich verstehe nur nicht, warum alles so Bürokratisch gemacht wird von denen. Nie habe ich dort jemanden wehgetan oder sonstiges. Meine Anleiterin hat mir per Privatnachricht auf WhatsApp am 09. Februar geschrieben, dass es fertig ist und nur die Chefin der Einrichtung darüber gucken muss. Jetzt hat sie mir gesagt, dass ich das beim Träger abholen müsste. Ich fühle mich als Mensch nicht respektiert. Immer habe ich die Kinder, Eltern gut behandelt und meine Kollegen auch. Wenn ich jetzt Eltern auf der Straße sehe, werde ich regelrecht ignoriert und gemieden. Das tut einfach nur weh.

0
Dusota 
Fragesteller
 15.03.2023, 15:11
@Dusota

Konnte den Post leider nicht mehr fertig bearbeiten und wollte noch hinzufügen, das der Träger nicht auf meine E-Mails antwortet und auch Telefonisch nicht erreichbar ist. Die Chefin meinte, das ich es dort Abholen müsste.

0
GutenTag2003  16.03.2023, 22:34
@Dusota
Meine Anleiterin hat mir per Privatnachricht auf WhatsApp am 09. Februar geschrieben, dass es fertig ist und nur die Chefin der Einrichtung darüber gucken muss.

Dann ist es noch nicht fertig, wenn es noch eine innerbetriebliche Instanz "abnicken" muss.

Und es wird nicht nur das Abnicken sein sondern auch noch von ihr unterschrieben werden müssen.

Somit wäre es auch noch nicht abholbereit.

0

Bitte teile deinem Ex-Arbeitgeber per Einschreiben mit Rückschein mit, dass er gesetzlich verpflichtet ist, dir auf deinen bereits erfolgten Antrag, ein (qualifiziertes) Arbeitszeugnis auszustellen.

Setze ihm, zur Vermeidung einer Klage, eine letzte Frist von 14Tagen.

Mache bitte deutlich, dass du, nach Ablauf dieser Frist, ohne weiteres Anschreiben, Klage einreichen wirst, die für ihn mit vermeidbaren Kosten verbunden ist.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen
Familiengerd  13.03.2023, 20:01
Einschreiben mit Rückschein

Nein, sondern als Einwurfeinschreiben, das mit dem dokumentierten Einwurf als zugestellt gilt.

Wenn ein Rückscheineinschreiben nicht angenommen oder bei Hinterlegung nicht abgeholt wird, ist es nicht zugestellt.

1
JochenOWL  13.03.2023, 20:06
@Familiengerd

In der Sache richtig.

Wobei man davon ausgehen kann, dass eine Firma oder Institution ein Einschreiben annehmen wird aber dein Vorschlag ist sicherlich ein guter Weg.

Danke für deinen Hinweis.

LG

0
Familiengerd  13.03.2023, 20:09
@JochenOWL

Im Fragefall mag das zwar nicht von allzu großer Relevanz sein, bei Kündigungsschreiben kann das wegen der Fristen aber schwerwiegende Folgen haben.

Und einem Arbeitgeber bei Verweigerung einer Annahme eine bōswillige Zustellvereitelung zu unterstellen, dürfte schwer sein.

Und solche Arbeitgeber gibt es.

1
Dusota 
Fragesteller
 13.03.2023, 20:11

Darf ich die Frist auch auf 7 Tage setzen? Ich warte schon seit November 2022.

0
JochenOWL  13.03.2023, 20:25
@Dusota

Hattest du denn mitgeteilt, dass man dich informieren soll, wenn dein Zeugnis fertig ist?

Der AG ist nämlich nicht verpflichtet, dir das Zeugnis zuzusenden ("Holschuld"), es sei denn, du wärst so weit weggezogen, dass dir ein persönliches Erscheinen nicht zugemutet werden kann.

1
Dusota 
Fragesteller
 13.03.2023, 20:39
@JochenOWL

Ich habe in einer E-Mail selbst angefragt und angeboten, ob es bereit ist und ich es abholen kann.

0
JochenOWL  13.03.2023, 20:47
@Dusota

Hab gerade nochmal deine Frage gelesen.

Deine Anleiterin hatte dir gesagt, dass das Zeugnis fertig ist.

Dann ist doch alles klar, rufe an, mach einen Termin aus und fahre es holen.

Noch einen schönen Abend

0
Dusota 
Fragesteller
 13.03.2023, 20:59
@JochenOWL

Ja, aber ich kann es ja nicht holen solange ich nicht weiß, wo es ist. Beim Träger oder in der Einrichtung.

0
Dusota 
Fragesteller
 13.03.2023, 21:04
@Dusota

Nein, ich habe doch angerufen damit ich es holen kann. Letzte Woche Freitag habe ich da wieder angerufen und gefragt, ob es fertig ist und ich es holen kann. Meine ehemalige Chefin meinte ich sollte beim Träger nachfragen. Dem Träger habe ich daraufhin eine E-Mail gesendet, die bis jetzt nicht beantwortet wurde.

0

Ich würde da noch mal schriftlich per Einschreiben (mit Unterschrift) die Firma auffordern, das Arbeitszeugnis zuzusenden. Setze dafür eine Frist mit dem Hinweis, dass die Sache ansonsten einem Anwalt übergeben wird.