Arbeiten während Elternzeit?

Rendric  10.01.2024, 21:28

Wieso bist du dann noch in Elternzeit?

Sunnymelon21 
Fragesteller
 10.01.2024, 21:47

Steht doch da :-)

ich habe sehr unflexible AZ im Büro und kann dort nur in TZ arbeiten.

Am Wochenende oder in den Abendstunden, wenn das Baby schläft könnte ich mehr arbeiten

2 Antworten

Habe gehört, dass ich nur 2 Stunden arbeiten dürfte (Nebenjob). Ist das korrekt?

Ja, das ist korrekt.

wieso ist das so? 

Wegen § 15 Abs. 4 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG:

(4) Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin darf während der Elternzeit nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig sein.

Sunnymelon21 
Fragesteller
 11.01.2024, 10:34

Gilt das denn nur während man Elterngeld betrifft oder darüber hinaus?

gilt es auch für eine Nebentätigkeit?

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Elli113  11.01.2024, 10:47
@Sunnymelon21

Nein, es gilt allgemein bei Teilzeitarbeit während der Elternzeit.

Ja, das gilt auch für eine Nebentätigkeit. Der Arbeitnehmer darf nicht mehr als 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt tätig sein.

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Verstehe ich immer noch nicht. dein Elterngeld ist aufgebraucht. Und du gehst arbeiten - wenn auch nur TZ wegen den Umständen. Warum dann in Elternzeit bleiben? Das hindert dich schließlich an der Stelle nur daran, dass du einen weiteren Job machen kannst.

Sunnymelon21 
Fragesteller
 10.01.2024, 23:02

Weil mein Bürojob unflexible Arbeitszeiten hat.

das war aber nicht meine Frage sorry

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Rendric  10.01.2024, 23:19
@Sunnymelon21

Ja, ich verstehe so langsam. Du fängst ja erst im März mit Arbeiten an, aber es geht um die Zeit jetzt bis dahin. Eigentlich wäre auch hier dein Arbeitgeber dein Ansprechpartner. Da Elternzeit den Zusatzverdienst verhindert, könntet ihr vielleicht eine (unbezahlte) Urlaubslösung finden?

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Elli113  11.01.2024, 10:06

Es macht tatsächlich einen Unterschied, ob man Teilzeit arbeitet während der Elternzeit oder Teilzeit gem. Teilzeit- und Befristungsgesetz.

Bei ersterem behält man den Anspruch, nach Ende der Elternteilzeit wieder in Vollzeit einzusteigen. Also: Elternzeit zu Ende, alter Vollzeitjob wieder da.

Wenn man aber seine Arbeitszeit dauerhaft verringert, kann es unter Umständen nicht ganz so einfach sein, wieder Stunden aufzustocken.

Der Arbeitgeber hat dann nämlich das Recht, einen schriftlichen Antrag zu verlangen und die Stundenzahl erst dann aufzustocken, wenn innerhalb des Unternehmens eine passende Vollzeitstelle frei oder neu geschaffen wird (§ 9 TzBfG).

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