Anzeige im Straßenverkehr?

13 Antworten

Ja, Du kannst Probleme bekommen wegen Sachbeschädigung (Plakate), vielleicht erinnert sich auch noch jemand plötzlich, daß du ihn dabei unsanft berührt oder beleidigt hast und hat Schmerzen (Körperverletzung), er hat dafür Zeugen, evtl. sogar ein Attest.
Du kannst evtl. Gegenanzeige wegen Nötigung oder Freiheitsberaubung stellen, evtl. auch wegen Verbots gegen das Versammlungsrecht (angemeldete Versammlung?) oder wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.
Wenn es soweit kommt, daß ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, mache bitte bei der Polizei keinerlei Angaben zur Sache und nimm Dir einen Anwalt (ohne Anwalt hast Du keine Chance).

Du kannst eine Anzeige bekommen wegen Zerstörung von Eigentum. Aber der wird dich gar nicht anzeigen weil er selbst eine Gefährdung im straßenverkehr gemacht hat, wann er jede Menge Leute genötigt hat. Glaub mir da passiert nichts

Wie andere schon gesagt haben: Theoretisch ist es eine (als sehr gering zu bewertende) Straftat. In der Regel wird so ein Mumpitz aber allein schon aus Mangel öffentlichen Interesses eingestellt. Im schlimmsten Fall gegen Auflage einer minimalen Geldstrafe.

Anders sieht es aus wenn diese Extremisten (denn darum handelt es sich wenn man für seine politischen Ziele anderen Schaden zufügt) behaupten du hättest sie angegriffen, genötigt oder so. Leider ist das nicht auszuschließen.

Hallo,

es ist eigentlich eine Sachbeschädigung. Viel nützlicher wäre es, wenn du die Polizei gerufen hättest. Aber so große Sorgen musst du da nicht machen, denn du hast ja nur Plakate zerstört, was eigentlich nicht so viel Wert ist.

—> Könnte sein das ich was falsch habe, mir ist sowas nie passiert weshalb ich auch nicht weiß wie das abläuft. Das sind nur meine Meinungen.

Sachbeschädigung, möglicherweise Körperverletzung