Anzeige?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nichts. Die einfache Beleidigung ein absolutes Antragsdelikt (§ 194 Abs. 1 Satz 1 StGB).

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
Was passiert, wenn man jemanden wegen Beleidigung anzeigt, aber keinen Strafantrag stellt?

Nichts, ohne Strafantrag kann das Verfahren nicht geführt werden.