Kann mich eine Exfreundin wegen der Beleidigung "dumme schnalle" anzeigen?
Ich habe einer jetzt Exfreundin "dumme schnalle" , "hohle Nuss" , "dämliches Franken Weib" geschrieben, da sie solche Behauptungen wie mein Leben bestünde nur aus lügen und betrügen geschrieben hat (per WhatsApp) und jetzt droht sie mit mit einer Anzeige wegen Beleidigung. Geht das wegen so einfachen "Beleidigungen"?
8 Antworten
Würde gehen, wäre aber lächerlich und den Aufwand nicht wert
Ins Gefängnis musst du bestimmt nicht, vielleicht eine Geldstrafe zahlen. Bringt doch eh nichts mit der Ex noch Kontakt zu haben. Also breche den Kontakt ab
ja gut will ich ja auch nicht aber sie meinte sie war schon bei der Polizei bla bla
soviel ich weiss, muss bei einer Privatklage erst die vorgeschriebene Sühneverhandlung beim Schiedsmann stattfinden. Da muss der oder die Beleidigte erstmal Geld auf den Tisch legen und bekommt wahrscheinlich doch kein Recht. Sinn dieser Sühneverhandlung ist wohl, dass sich beide Parteien aussprechen, sich die Hand geben und wieder vertragen.
Wegen Beleidigung kann man grundsätzlich jeden und immer anzeigen. Beleidigung findet da statt, wo sich jemand beleidigt fühlt. Die Definition ist nicht immer an Worte gebunden, sondern an die Sachlage.
Die Polizei muss diese Anzeige eigentlich auch immer aufnehmen, aber oft versuchen sie, das Opfer davon zu überzeugen, dass es nicht aussichtsreich ist.
Ein Richter bestimmt dann, ob man in diesem Fall ermittelt. Das bedeutet, dich zu befragen. Evtl. Zeugen dazuzuholen usw. Immenser Aufwand. Dann entscheidet der Richter, ob es sich überhaupt um eine Beleidigung handelt. So könnte z.B. eine Klage wegen Du übergewichtiger Münsterländer für einen 150-Kilo-Mann aus Münster abgewiesen werden, weil es eine Tatsache ist. Für einen spargeldünnen Ostfriesen, der mit NRW nichts zu tun hat, sähe es EVENTUELL (!!! nur ein Anschauungsbeispiel !!!) anders aus.
Wenn dazu noch anzunehmen ist, dass ihr euch in einer Patt-Situation befindet und du sie ebenfalls wegen irgendwas anzeigen könntest, sieht man meist davon ab.
Die deutsche Exekutive und Judikative ist eigentlich nicht dazu da, private kleingeistige Streitigkeiten zu regeln. Leider haben Polizei und Gerichte immer mehr mit genau diesen Dingen zu tun. Der Mensch möchte eigentlich NIE eine Einmischung der Obrigkeit und der Behörden in seine Angelegenheiten und schreit nach einem freien, selbstbestimmten Leben. Aber solchen Kinderkram sollen dann andere richten.
§185 StGB sieht für den Tatbestand der Beleidigung eine Geldstrafe bis zur 1jährigen Freiheitsstrafe vor.
Gruß S.
Ein Richter bestimmt dann, ob man in diesem Fall ermittelt. Das bedeutet, dich zu befragen.
Das ist schlichtweg falsch, da die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen führt und dann entscheidet, ob Anklage erhoben wird.
Erst im Moment der Anklage kommt der Richter ins Spiel.
Im vorliegenden Fall würde die StA immer auf den Privatklageweg verweisen.
Wie alt seid ihr eigentlich ?
Glaube nicht dass das jemals polizeilich/ gerichtlich verfolgt wird.
Was glaubst Du wie sich Fußballer während eines Spiels gegenseitig oft beleidigen.
Wäre immer die halbe Mannschaft vor Gericht statt beim Training.....
In dem Alter passiert eh nix und sie hat ja angefangen mit beleidigen.
Was sie machte war juristisch sogar schlimmer; " Üble Nachrede" sowas wird sogar eher mal verfolgt als ein paar Schimpfwörter.
Wirklich absolut kein Grund, dass Du dir irgendwelche Sorgen machen solltest.
Eine Beleidigung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden.
Über deine Strafe muss ein Richter entscheiden, falls du verklagt wirst.
Ja das wäre voll gerecht, die Jungs beleidigen ja immer so schnell die Mädchen, echt ey!
Und darum gehört jetzt unbedingt ein Junge an den Galgen, aber das eigentlich schuldige Mädchen bekommt die besten Anwälte?
Aha ....
bzw. könnte ich sie ja wohl wegen übler nachrede anzeigen, wegen dem lügen und betrügen