Kann mich eine Exfreundin wegen der Beleidigung "dumme schnalle" anzeigen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Würde gehen, wäre aber lächerlich und den Aufwand nicht wert

Lalalalalal42 
Fragesteller
 22.07.2017, 02:36

wie hoch wäre denn dann die geld Strafe?

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Lalalalalal42 
Fragesteller
 22.07.2017, 02:37

oder würde ich deswegen ins Gefängnis müssen?

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Lalalalalal42 
Fragesteller
 22.07.2017, 02:37

bzw. könnte ich sie ja wohl wegen übler nachrede anzeigen, wegen dem lügen und betrügen

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Doevi  22.07.2017, 02:39
@Lalalalalal42

Ins Gefängnis musst du bestimmt nicht, vielleicht eine Geldstrafe zahlen. Bringt doch eh nichts mit der Ex noch Kontakt zu haben. Also breche den Kontakt ab

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Lalalalalal42 
Fragesteller
 22.07.2017, 02:41

ja gut will ich ja auch nicht aber sie meinte sie war schon bei der Polizei bla bla

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soviel ich weiss, muss bei einer Privatklage erst die vorgeschriebene Sühneverhandlung beim Schiedsmann stattfinden. Da muss der oder die Beleidigte erstmal Geld auf den Tisch legen und bekommt wahrscheinlich doch kein Recht. Sinn dieser Sühneverhandlung ist wohl, dass sich beide Parteien aussprechen, sich die Hand geben und wieder vertragen.

Wegen Beleidigung kann man grundsätzlich jeden und immer anzeigen. Beleidigung findet da statt, wo sich jemand beleidigt fühlt. Die Definition ist nicht immer an Worte gebunden, sondern an die Sachlage.

Die Polizei muss diese Anzeige eigentlich auch immer aufnehmen, aber oft versuchen sie, das Opfer davon zu überzeugen, dass es nicht aussichtsreich ist.

Ein Richter bestimmt dann, ob man in diesem Fall ermittelt. Das bedeutet, dich zu befragen. Evtl. Zeugen dazuzuholen usw. Immenser Aufwand. Dann entscheidet der Richter, ob es sich überhaupt um eine Beleidigung handelt. So könnte z.B. eine Klage wegen Du übergewichtiger Münsterländer für einen 150-Kilo-Mann aus Münster abgewiesen werden, weil es eine Tatsache ist. Für einen spargeldünnen Ostfriesen, der mit NRW nichts zu tun hat, sähe es EVENTUELL (!!! nur ein Anschauungsbeispiel !!!) anders aus.

Wenn dazu noch anzunehmen ist, dass ihr euch in einer Patt-Situation befindet und du sie ebenfalls wegen irgendwas anzeigen könntest, sieht man meist davon ab.

Die deutsche Exekutive und Judikative ist eigentlich nicht dazu da, private kleingeistige Streitigkeiten zu regeln. Leider haben Polizei und Gerichte immer mehr mit genau diesen Dingen zu tun. Der Mensch möchte eigentlich NIE eine Einmischung der Obrigkeit und der Behörden in seine Angelegenheiten und schreit nach einem freien, selbstbestimmten Leben. Aber solchen Kinderkram sollen dann andere richten.

§185 StGB sieht für den Tatbestand der Beleidigung eine Geldstrafe bis zur 1jährigen Freiheitsstrafe vor.

Gruß S.

Still  22.07.2017, 12:10

Warum sollte die Staatsanwaltschaft das an ein Gericht weiterleiten?

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Sirius66  22.07.2017, 14:05
@Still

? Hab ich das gesagt?

Ich habe ALLGEMEIN gesagt, Gerichte haben mit solchem privaten Kleinkram zu tun.

Gruß S.

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Still  23.07.2017, 09:13
@Sirius66

Ein Richter bestimmt dann, ob man in diesem Fall ermittelt. Das bedeutet, dich zu befragen.

Das ist schlichtweg falsch, da die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen führt und dann entscheidet, ob Anklage erhoben wird.

Erst im Moment der Anklage kommt der Richter ins Spiel.

Im vorliegenden Fall würde die StA immer auf den Privatklageweg verweisen.

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Sirius66  23.07.2017, 09:42
@Still

Achso .... Ja, so gesehen ist es nicht richtig. Ein Richter entscheidet letztendlich, ob es sich um Beleidigung handelt. Ob ermittelt wird, entscheidet ein Staatswanwalt. Schande auf mein Haupt.

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Wie alt seid ihr eigentlich ?

Glaube nicht dass das jemals polizeilich/ gerichtlich verfolgt wird.

Was glaubst Du wie sich Fußballer während eines Spiels gegenseitig oft beleidigen.

Wäre immer die halbe Mannschaft vor Gericht statt beim Training.....

Lalalalalal42 
Fragesteller
 22.07.2017, 02:43

ich bin 18 und sie 17

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Trogon  22.07.2017, 02:48
@Lalalalalal42

In dem Alter passiert eh nix und sie hat ja angefangen mit beleidigen.

Was sie machte war juristisch sogar schlimmer; " Üble Nachrede" sowas wird sogar eher mal verfolgt als ein paar Schimpfwörter.

Wirklich absolut kein Grund, dass Du dir irgendwelche Sorgen machen solltest. 

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Lalalalalal42 
Fragesteller
 22.07.2017, 09:22

gut danke dann kann ich ja beruhigt sein

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Eine Beleidigung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden. 

Lalalalalal42 
Fragesteller
 22.07.2017, 02:40

wegen den Worten dumme Nuss?

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Jessicahofst  22.07.2017, 02:40

Ja das wäre voll gerecht, die Jungs beleidigen ja immer so schnell die Mädchen, echt ey!

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Sirius66  22.07.2017, 09:28
@Jessicahofst

Und darum gehört jetzt unbedingt ein Junge an den Galgen, aber das eigentlich schuldige Mädchen bekommt die besten Anwälte?

Aha ....

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Lalalalalal42 
Fragesteller
 22.07.2017, 02:45

halt bitte Mal den Mund jessicahofst

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