Kann ich das Anzeigen?

8 Antworten

Nein, er darf dich nicht 'Untermensch' nennen. Auch nicht etwa wegen Deiner mangelhaften Ausdrucksweise im Schriftlichen zum Beispiel.

Untermensch ist ein Ausdruck, der aus der Wende zum 20. Jhdrt. stammt und besonders von den Nationalsozialisten benutzt wurde.

Du könntest ihn deswegen anzeigen. Begünstigend für den Erfolg der Anzeige sind Zeugen z. B.

Klar kannst Du bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft Strafanzeige stellen.

Das Verfahren wird dann in ca. 6-8 Wochen mangels öffentlichem Interesse eingestellt und auf den privaten Klageweg verwiesen. Insbesondere bei Strafanzeigen aus einer Subkultur, in der "dissen" üblich ist.

Es kann sogar durchaus sein, dass ein solcher Strafantrag auf dich zurück fällt und du dann auch noch wegen der vergeblichen Strafanzeige gedisst wirst.

Zumal der Erfolg sowieso fraglich ist angesichts dessen, was als Kunstfreiheit erlaubt ist. Siehe Böhmermann-Gedicht.

erstmal kannst du jeden anzeigen. theoretisch auch nur weil er auf der gleichen Strassenseite wir du gelaufen ist. nur würde 0,0 bringen, außer das wirklich notwendige Sachen wegen sowas nicht bearbeitet werden können

ja, aber meistens wird so etwas eingestellt

Hi, hat er dich namentlich genannt? Ist ein klarer Bezug erkennbar zu Dir?

Wenn er einfach rappt:

"Mein Nachbar ist ein Untermensch, ich steh immer über ihm!" wird wohl keine Bezug herstellbar sein, selbst wenn ihr nur Mietparteien im Haus seid, kann er noch sagen, das ist "künstlerische Freiheit und eine Allgemeinaussage. Letzlich entscheiden Staatsanwaltschaft und Richter, wie das zu bewerten ist.

Rappt er:

"XY (Dein Vor- und Nachname) ist ein Untermensch" wird es schon anders aussehen.

Ein Rechtsanwalt ist da ein guter Ansprechpartner.