Anzeige wegen Internet beleidigung?

4 Antworten

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§  11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/185.html

Woher ich das weiß:Recherche

Anzeigen kann man dich schon aber da wird nicht viel passieren

Selbstverständlich kannst du dafür angezeigt und auch bestraft werden. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

Selbstverständlich. Und lachen wird da die Polizei sicherlich nicht.