Anzeige = Verlust der Ausbildung/Arbeit?
Hey,
ich hab eine Frage, die mich sehr interessiert. Ist mir persönlich noch nie passiert und hoffe für euch und für mich, dass das nie passieren wird. Aber angenommen man kriegt "privat" eine Anzeige für Körperverletzung, Diebstahl, Fahrerflucht und was es nicht alles gibt eine oder mehrere Anzeigen. Aber man kriegt halt keine Haftstrafe, weil wenn man die hat, dann kann man ja logischerweise sowieso nicht arbeiten. Darf man dann ganz normal die Ausbildung oder Arbeit fortführen oder wie ist der Ablauf oder wird der Arbeitgeber vom Gericht informiert?
Würde mich sehr interessieren, da ich mich generell für das Thema Recht&Gesetz interessieren.
LG
5 Antworten
Blöd gefragt - Überschrift und Text erfordern unterschiedlichen Antworten!
Anzeige = Verlust der Ausbildung/Arbeit?
JA - Kommt aber drauf an, wo man arbeitet und welchen Beruf man erlernt. Der Polizeianwärter darf packen.
Darf man dann ganz normal die Ausbildung oder Arbeit fortführen
NEIN - Kommt aber drauf an, wo man arbeitet und welchen Beruf man hat. Der Polizist wird suspendiert und bekommt ein Disziplinarverfahren.
wird der Arbeitgeber vom Gericht informiert?
Vielleicht. Kommt aber drauf an, wo man arbeitet, welchen Beruf man erlernt und was es für eine Straftat ist. Strafverfolgungsbehörden kriegen das eh selbst mit.
Gruß S.
Das kommt auf deinen Arbeitgeber an. Wenn du bspw. in der Arbeit mit Jugendlichen zu tun hast dann eventuell ja.
In einigen wenigen Bereichen erfährt es der AG bspw bei der Polizei.
Allerdings kannst Du später Probleme bekommen, wenn Du einen Job suchst und das polizeiliche Führungszeugnis einen Eintrag hat.
und das polizeiliche Führungszeugnis
Es ist das Führungszeugnis, ohne Polizei. Die hat damit nämlich genau gar nichts zu tun.
Je nachdem was die Aufgaben im Beruf sind.
Wenn du Anzeigen von Diebstahl hast kann es schwer werden irgendwo angenommen zu werden wo du mit Kassen/Geld zu tun hast.
Fahrerflucht sollte eig kein problem sein. KV auch eher nur bei Berufen die sehr sozial sind zb Altersheim. Da könntest du auch probleme haben.
Es kommt auf den Arbeitgeber an. Bei manchen bist du schon verpflichtet, den Arbeitgeber zu informieren, wenn ein Ermittlungsverfahren startet.