Anzahlung WG?

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Zur Sicherung eines Kaufvertrages kann eine Anzahlung vereinbart werden. Beim Mieten von Wohnraum wird kein Kaufvertrag geschlossen, also gibt es auch keine "Anzahlung".

Wohngemeinschaften sind niemals Vermieter. Diese Bezeichnung gehört in die soziale Ecke. Vermieter mit diesem Hintergrund können Mieterparteien in Personenmehrheit, der Wohnungsvermieter oder ein Hauptmieter sein.

Ich vermute, du willst einen Zimmermietvertrag abschließen und Nutzungsrechte an Sozialräumen samt deren Inventar erwerben. Was nun genau hier vorliegt, solltest du offenlegen. Willst du Eigentumsrechte an Inventar erwerben?

Rechtlich ist es dem Vermieter nicht erlaubt, bereits vor Beginn eines Mietverhaeltnisses eine Anzahlung, Kaution oder aehnliches zu verlangen. Das interessiert aber viele WGs nicht, bzw. haben viele WGs davon ueberhupt keinen Schimmer und vereinbaren dann die abenteuerlichsten Sachen, die rechtlich nie und nimmer Bestand haben koennen.


NPdorf 
Fragesteller
 15.05.2021, 23:11

aha, vielen Dank! ich behalte es im Hinterkopf

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Normal zahlt man drei Monatsmieten Kaution, die vor dem Einzug zu zahlen sind.. auch wird die erste Miete fällig


NPdorf 
Fragesteller
 15.05.2021, 23:05

ah ja, schon mal gehört danke

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NPdorf 
Fragesteller
 15.05.2021, 23:06

also insgesamt 4 Mieten

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DerCaveman  15.05.2021, 23:10

Der Vermieter darf vor Beginn des Mietverhaeltnisses keine Kaution oder Miete verlangen. Miete ist immer am 3. Werktag eines Monats fuer den betreffenden Monat faellig und die Kaution kann in 3 gleichen Raten gezahlt werden, wobei die erste Rate erst zusammen mit der ersten Miete faellig ist.

Aber gerade WGs treffen oft die verruecktesten Vereinbarungen, die dann nicht selten voellig unwirksam sind, weil rechtlich nicht zulaessig.

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Idris164  15.05.2021, 23:16
@DerCaveman

Stimmt, muss ich berichtigen... die Kaution ist innerhalb des ersten Monats zu zahlen

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DerCaveman  15.05.2021, 23:19
@Idris164

Die erste Rate der Kaution ist zu Beginn des Mietverhaeltnisses zu zahlen, die 2 weiteren Raten dann zusammen mit den jeweils folgenden Mietzahlungen (also 2. Monat und 3. Monat).

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