Ansprüche von Krankenkasse zu zahlen bei Reitbeteiligung und Sturz vom Pferd?
Hallo,
meine Frau und unsere Nichte waren mit dem Pferd unterwegs, also jede auf einem.
Unsere Nichte fiel herunter und brach sich das Handgelenk.
Es folgten Arztuntersuchung, Röntgen, Gipsverband und spätere Komplikationen da die Knochen schief zusammen wuchsen und mit Gewichten gestreckt werden mussten oder so.
Also eine Menge an Behandlungen über mehrere Wochen.
Nun wurde beim Arzt ein Reitunfall angegeben und darauf hin meldete sich die Krankenkasse zwecks Pferdehaftpflichtversicherung und Schadensnummer und Unfallhergangsbeschreibung.
Unsere Nichte ist 23 Jahre alt und somit erwachsen.
Das Problem was ich habe, wir haben uns damals eine Betriebshaftpflicht für Land-und Forstwirtschaft aufquatschen lassen da diese lt. Makler ja alle Gefahren auch mit Pferd, Hund und Privathaftpflichtschäden abdecken sollte.
Wir haben aber keinen Betrieb oder ein Gewerbe sondern sind ganz normale Angestellte im Gesundheitswesen.
Deshalb befürchte ich, die Versicherung hat jahrelang kassiert ,wird sich aber rauswinden.
Weiter hatte unsere Nichte aber eine Haftungsausschlusserklärung unterschrieben , für unentgeltliches Überlassen von Pferden auch bei eventuellen Forderungen Dritter wie Krankenkasse oder Ähniichem.
Nun liest man viel im Netz, wie schon beschrieben zahlt die Versicherung oder zählt die Haftungsausschlusserklärung???Auch das schiefe Zusammenwachsen der Knochen und die Folgebehandlungen denke ich sind Angelegenheiten und Behandlungsfehler der Klinik und kann uns nicht in Rechnung gestellt werden.
Ich hoffe irgendjemand kennt sich aus oder hat schon Ähnliches erlebt.
Erstmal Danke
2 Antworten
Haftungsausschlusserklärung kann sie nur für sich aber nicht im Namen der Krankenkasse erklären. In wie weit diese überhaupt Gültigkeit hat hängt sehr von der Formulierung und der genauen Umstände der Pferdenutzung ab.
Also hat sie gegenüber Euch vermutlich keine Ansprüche auf Entschädigung und Schmerzensgeld. Der Arbeitgeber dagegen schon!
Da Wachstumsmängel bei einen Bruch normale Komplikationen sind, können auch diese Schäden durchaus dem Verursacher zugeordnet werden.
Betriebshaftpflicht für Land-und Forstwirtschaft aufquatschen lassen da diese lt. Makler ja alle Gefahren auch mit Pferd, Hund und Privathaftpflichtschäden abdecken sollte.
Im allgemeinen sind weder die privaten Hunde noch Pferde abgesichert, diese werden in der Regel zusätzlich abgesichert, ebenso die Privathaftpflicht. Hier sollte man den Versicherungsvertrag und die Bedingungen genau lesen, was unter welchen Umständen genau ein oder ausgeschlossen wurde.
Besonders ist zu Prüfen ob der Betrieb noch Mitglied in der Kammer ist und Mitgliedsbeiträge an die Berufsgenossenschaft abführt?
Es ist aber auch zu klären was genau passiert ist: Hier unterscheidet man Reitfehler mit Selbstverschulden und Fehler des Pferdes.
Reiter will zum ersten mal springen und verliert den Halt und fällt. Hier ist es Selbstverschulden,
oder das Pferd verhält sich nicht angemessen.
Reiter will das erste mal springen und das Pferd verweigert, hier ist der Sturz vom Pferd verursacht, Halter in der Haftung.
Hier mal eine kleine Abhandlung darüber https://www.rechtsanwaelte-ls.de/downloads/haftung_pferderecht.pdf
Also ich habe mir das damals so erklären lassen:
Im Falle eines Unfalls:
Die Schäden an der Fremdreiterin: Ihre Unfallversicherung
Schäden durch das Pferd (wenn es zb vor ein Auto läuft): Tierhalterhaftpflicht, allerdings nur, wenn die Fremdreiterin mitversichert ist. Bei der Uelzener sind das zb stinknormale Reitbeteiligungen.
Dazu mal da anrufen, das ist recht komplex. Die unterscheiden da zwischen verschiedenen Fremdreitern, zb Reitbeteiligungen und Bereiter werden unterschiedlich bewertet. Familienmitglieder sind dann nochmal was anderes, könnte ich mir vorstellen.
Leider gilt diese Annahme nur bei einem reiterlichen Fehler und nicht wenn die Ursache des Unfalles im Pferd zu finden ist! Verweigert, Steigt, geht durch etc.
Gilt im übrigen auch bei echte Saupferden die man zum Beritt erhält auch dort muss die Haftpflicht des Pferdes/Halters den Bereiter entschädigen obwohl er weiß das das Pferd komisch ist. Gibt es einige Urteile zum wohle der Berufsbereiter, bzw. der Berufsgenossenschaft.