Ansprüche von Krankenkasse zu zahlen bei Reitbeteiligung und Sturz vom Pferd?

JMJreboot  24.09.2021, 15:43

Geht es um eine private Krankenkasse?

hunerich1 
Fragesteller
 24.09.2021, 16:28

Nein um die AOK Nordwest

2 Antworten

Haftungsausschlusserklärung kann sie nur für sich aber nicht im Namen der Krankenkasse erklären. In wie weit diese überhaupt Gültigkeit hat hängt sehr von der Formulierung und der genauen Umstände der Pferdenutzung ab.

Also hat sie gegenüber Euch vermutlich keine Ansprüche auf Entschädigung und Schmerzensgeld. Der Arbeitgeber dagegen schon!

Da Wachstumsmängel bei einen Bruch normale Komplikationen sind, können auch diese Schäden durchaus dem Verursacher zugeordnet werden.

Betriebshaftpflicht für Land-und Forstwirtschaft aufquatschen lassen da diese lt. Makler ja alle Gefahren auch mit Pferd, Hund und Privathaftpflichtschäden abdecken sollte.

Im allgemeinen sind weder die privaten Hunde noch Pferde abgesichert, diese werden in der Regel zusätzlich abgesichert, ebenso die Privathaftpflicht. Hier sollte man den Versicherungsvertrag und die Bedingungen genau lesen, was unter welchen Umständen genau ein oder ausgeschlossen wurde.

Besonders ist zu Prüfen ob der Betrieb noch Mitglied in der Kammer ist und Mitgliedsbeiträge an die Berufsgenossenschaft abführt?

Es ist aber auch zu klären was genau passiert ist: Hier unterscheidet man Reitfehler mit Selbstverschulden und Fehler des Pferdes.

Reiter will zum ersten mal springen und verliert den Halt und fällt. Hier ist es Selbstverschulden,

oder das Pferd verhält sich nicht angemessen.

Reiter will das erste mal springen und das Pferd verweigert, hier ist der Sturz vom Pferd verursacht, Halter in der Haftung.

Hier mal eine kleine Abhandlung darüber https://www.rechtsanwaelte-ls.de/downloads/haftung_pferderecht.pdf

Also ich habe mir das damals so erklären lassen:

Im Falle eines Unfalls:

Die Schäden an der Fremdreiterin: Ihre Unfallversicherung

Schäden durch das Pferd (wenn es zb vor ein Auto läuft): Tierhalterhaftpflicht, allerdings nur, wenn die Fremdreiterin mitversichert ist. Bei der Uelzener sind das zb stinknormale Reitbeteiligungen.

Dazu mal da anrufen, das ist recht komplex. Die unterscheiden da zwischen verschiedenen Fremdreitern, zb Reitbeteiligungen und Bereiter werden unterschiedlich bewertet. Familienmitglieder sind dann nochmal was anderes, könnte ich mir vorstellen.


StRiW  24.09.2021, 16:38
Die Schäden an der Fremdreiterin: Ihre Unfallversicherung

Leider gilt diese Annahme nur bei einem reiterlichen Fehler und nicht wenn die Ursache des Unfalles im Pferd zu finden ist! Verweigert, Steigt, geht durch etc.

Gilt im übrigen auch bei echte Saupferden die man zum Beritt erhält auch dort muss die Haftpflicht des Pferdes/Halters den Bereiter entschädigen obwohl er weiß das das Pferd komisch ist. Gibt es einige Urteile zum wohle der Berufsbereiter, bzw. der Berufsgenossenschaft.

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SuperB18  24.09.2021, 17:19
@StRiW

Nun aus Sicht eines Reiters hat das Pferd nie Schuld.
Aber zum Glück können Bürostuhlakrobaten einer Versicherung das besser beurteilen ;-)

Danke für die Aufklärung!

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