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Anspruch auf Urlaub in den Ferien als Aushilfe

Frage von Cheetah1992 Cheetah1992

Ich arbeite neben der Schule als Aushilfe und habe nun eine Frage zum Urlaub. Habe ich vorrang beim Anspruch auf Urlaub in der Ferienzeit? Ich habe das Problem das mein urlaub schon gebucht ist, mein Arbeitgeber mir nun aber nicht freigeben kann, weil dort schon 3 andere Personen Urlaub haben. Die eine hat schulpflichtige Kinder und die zwei andern Personen haben keine schulüflichtigen Kinder. 2 von den 3 sind Aushilfskräfte und die letzte ist eine Vollzeitbeschäftigte. Mir wurde nun ebenfalls gesagt, das die Vollzeitbeschäftigte über uns "steht" und sie deshalb vorrang hat. Ich bitte um eine Antwort, da mir der Urlaub sehr wichtig ist.

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Antworten (5)

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    Antwort von Biggi2000 Biggi2000

    Nein , du hast als Aushilfe keinen Vorrang , im Gegenteil solltest du dich hinten anstellen.Sprich mit deinem Vorgesetzten und erarbeitet gemeinsam einen Urlaubsplan-. Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern haben in jedem Fall Vorrang.

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    Antwort von jaro54321 jaro54321

    Ich würd einfach in den Urlaub gehen und mir im Falle vom Gegenwind ne neue Stelle suchen. Aushilfen auf 400€ Basis als Schüler kann man überall machen.

    Kommentar von Cheetah1992 Cheetah1992

    Das habe ich mir auch schon überlegt.

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    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Du musst vorher mit dem Betrieb abklären, wann du Urlaub nehmen kannst, nicht erst nach einer festen Buchung.

    Kommentar von Cheetah1992 Cheetah1992

    Das Problem ist, das ich den Urlaub geschenkt bekommen habe. Und da wir relativ früh buchen müssen, da sonst alle Plätze belegt sind, hatte ich bis dato noch kein Urlaub.

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    Antwort von diroda diroda

    Der Chef entscheidet nach sozialen Gesichtspunkten und betrieblichen Belangen wer wann Urlaub bekommt. Du hast keinen besonderen Anspruch auf Urlaub in den Ferien. Wenn du einen Reise buchst ohne das Urlaub genehmigt ist, dann ist das dein Problem.

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    Antwort von Cheetah1992 Cheetah1992

    er Urlaub soll Berufsschülern in der Zeit der Berufsschulferien gegeben werden. Soweit er nicht in den Berufsschulferien gegeben wird, ist für jeden Berufsschultag, an dem die Berufsschule während des Urlaubs besucht wird, ein weiterer Urlaubstag zu gewähren.

    zählt das nicht auch für mich?

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