Wie Urlaub in der Ausbildung?
Ich fange im August eine Ausbildung an und habe z.B. im nächsten Jahr 30 Urlaubstage Anspruch. Kann man sich in der Ausbildung seinen Urlaub so einplanen, wie man will? Also kann man sich zu einem beliebigen Zeitpunkt eine Woche Urlaub nehmen? Oder kann man sich erst dann Urlaub nehmen, wenn Ferien sind? Und wenn man sich außerhalb der Ferienzeit Urlaub nimmt, muss man dann trotzdem zur Berufsschule? Und kann ich im Probehalbjahr auch schon Urlaub nehmen? Laut Vertrag habe ich da 12 Tage Anspruch.
4 Antworten
Hallo
1. Ob du in der Probezeit Urlaub nehmen kannst, beatimmt dein Arbeitgeber. Da jedoch dein Urlaub bis Dezember aufgebraucht sein muss, wirst du ihn nehmen müssen. Nur in Ausnahmefällen darf bis März übertragen werden, z.B. wenn du in der Probezeit ein "Wackelkandidat" bist.
2. Du kannst deinem Urlaub nehmen, wenn keine Berufsschule ist und dein Arbeitgeber keine anderweitigen Seminare/ Veranstaltungen geplant hat oder dich im Betrieb braucht. In der Regel bekommst du dazu einen Plan.
3. Du kannst dich wenn du an einem Tag Berufsschule hättest auch auf "halbe" Urlaubstage einigen, d.h. 0.5 Tage Urlaub und dafür nach der Schule frei. Ist aber behaupte ich mal recht sinnlos.
Wie lange geht deine Probezeit? 4 Monate? Auch in dieser Zeit kannst du durchaus einzelne Tage Urlaub nehmen, wenn es im Betrieb und Schule passt.
Du hast Schulferien im Herbst und Schulferien um Weihnachten. Da der Urlaub zusammenhängend genommen werden soll, wird ein großer Teil deines ersten Urlaubs in diese Zeiten fallen.
generell kann der Ausbildungsbetrieb dir die urlaubszeiten ziemlich vorschreiben, da er ja gewährleisten muss, dass immer ein Ausbilder für dich da ist. Damit bist du extrem eingeengt in deiner Wahl.
In der Schulzeit darfst Du gar keinen Urlaub nehmen.
Sonst mußt Du den Urlaub in der Ausbildungsabteilung beantragen und vorgeben.
Es ist logisch, daß man in der Probezeit keinen Urlaub nehmen darf. Klingt doch logisch, oder nicht?
Kann ich mir ehrlich gesagt nicht erklären. Vielleicht ein Fehler. Frag mal nach.
Es ist ein urbaner Mythos das man in der Probezeit keinen Anspruch auf Urlaub hat. Sobald du irgendwo arbeitest, erwirbst du mit jedem Monat Arbeit Anspruch auf den anteiligen Urlaub. Bei 12 Tagen in 6 Monaten sind das 2 Tage pro Monat.
Früher war es oft üblich, das man als „Neuer“ erst mal keinen Urlaub genommen bzw. bewilligt bekommen hat. Das wird auch von vielen so akzeptiert, denn man will in der Probezeit ja nicht rumdiskutieren. Eine rechtliche Grundlage dafür gibt (und gab es) aber nicht.
Die meisten Betriebe handhaben es mittlerweile so, das man auch in der Probezeit ohne Probleme Urlaub nehmen kann, wenn man diesen bereits erarbeitet hat (also 2 Tage nach 1 Monat oder 4 Tage nach 2 Monaten usw.). Damit hat man dann auch kein Risiko als Arbeitgeber, das man demjenigen nach 2 Monaten schon 1 Woche Urlaub gibt und dann kündigt er spontan und hat deswegen zuviel Urlaub bekommen.
Wir haben das mit unserem Azubis auch so gemacht. Sie haben dann meist zum Ende des Jahres die 8 Tage, die sie dann schon erarbeitet hatten als Urlaub genommen. War uns auch ganz lieb, da sie dann keinen Urlaub mit ins nächste Jahr genommen haben.
Frag einfach bei Beginn der Ausbildung bei deinem Ausbilder nach, wie das im Betrieb gehandhabt wird.
12 Urlaubstage für die Arbeit , aber zur Berufsschule musst du trotzdem ..also du kannst nicht deine Stadt oder Land verlassen, deshalb solltest du die Urlaubstage in den Sommerferien nehmen
Ich hatte damals 24 Urlaubstage .. wieso nur 12 bei dir ?
Das weiß ich selber nicht aber das liegt wohl daran, dass es in der Probezeit von August bis zum Ende des Jahres nur noch 4 Monate sind. Deswegen sind 24 Tage schon sehr großzügig. Und fürs ganze Jahr habe ich dann 30.
30 kriegst du nicht in der Ausbildung .. max 2 Urlaubstage pro Monat , also 24
Auch in der Ausbildung kann man mehr als den gesetzlichen Urlaubsanspruch erhalten, wenn die Firma das so möchte. Auch unsere Azubis bekommen mehr als 24 Urlaubstage.
Ja aber wieso stehen dann in meinem Vertrag die 12 Tage Urlaubsanspruch in der Probezeit? Wenn Logik dabei wäre, dann sollte für diesen Zeitraum bei den Urlaubstagen eine 0 stehen.