Anklage?
Hey
ich wurde 2017 Vergewaltigt und die Staatsanwaltschaft sagt es wäre keine gewesen.
habe dadurch eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung bekommen.
heute habe ich Post vom Amtsgericht bekommen. Und darin steht:
,,Ich erhebe die öffentliche Klage und beantrage das Hauptverfahren zu eröffnen.“
was bedeutet das genau?
was kann mir im schlimmsten Fall drohen?
5 Antworten
Diese Redewendung:
"Ich erhebe die öffentliche Klage und beantrage das Hauptverfahren zu eröffnen"
Ist in jeder Anklage der Standardtext.
Bedeudet:
Die Staatsanwaltschaft hat sich irgendwie etwas zusammenermittelt, und gibt dir die Schuld.
Um den Sachverhalt aufzuklären wird Anklage beim zuständigen Gericht erhoben, woraufhin eine mündliche Hauptverhandlung anberaumt wird.
Du bist Angeklagte jedoch nicht Schuldig!!!
Grundlegend muss dir erstmal deine Schuld bewiesen werden, wenn es keine direkten Beweise gibt gilt "In dupio pro reo"
Bedeudet:
Im Zweifelsfall für den Angeklagten.
Sprich wenn dir die Tat nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, erwartet dich weder Freispruch noch Strafe... (Einstellung)
Das erwähne ich hier, da man dir beweisen muss dass du gegen jemand bestimmtes Anzeige erstattet hast und wusstest gleichzeitig das er unschuldig war.
Und das kann man sehr schwer nachweisen, nahezu unmöglich.
Jedoch sollte dich höchstens eine Geldstrafe oder eine kurze Freiheitsstrafe auf Bewährung erwarten.
Es sind schon Bankräuber mit Bewährung davongekommen... 🤣👍
Es ist in Deutschland enorm schwer ohne Vorstrafen ins Gefängnis zu kommen.
Wenn beim Amtsgericht verhandelt wird, sind es eher kleinere Delikte.
Wer hat die Zuständigkeit?
Amtsgericht Einzelrichter oder Amtsgericht Schöffengericht ?
Für größere Angelegenheiten ist das Landgericht in der Kleinen Strafkammer, großen Strafkammer oder im Schwurgericht zuständig.
Hier noch der Strafrahmen:
Strafgesetzbuch (StGB) § 164 Falsche Verdächtigung(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Anbei jedoch erwähnt sein will, dass du mit einer Vergewaltigung einen sehr großen Vorwurf erhoben hast.
Aber wie gesagt, muss man es dir beweisen können.
Wenn du zur Tatzeit 15 gewesen bist, findet bei dir das JGG Anwendung.
Sprich die allgemeinen Strafrahmen gelten nicht !!!
Also nix mit 5 Jahren Bau und Geldstrafe...
Bei dir wird das Verfahren Maximal mit ein paar Sozialstunden oder einen kurzen Arrest enden.
Und dir muss man die Schuld auch erst nachweisen.
Im schlimmsten Fall 5 Jahre Haft Link zu § 164 StGB
Kann es auch eine Geldstrafe werden. Aber du hast ja gefragt, was dir im schlimmsten Fall droht.
Wobei eine vorgetäuschte Vergewaltigung schon eine ziemliche Nummer ist. Da kommt Ärger auf dich zu.
Naja war ja nicht vorgetäuscht. Nur die Staatsanwaltschaft glaubt mir nicht. Ist klar wenn man meine Aussage anders aufschreibt.
Das bewertet der Richter anhand dessen wie du dich im Gerichtssaal gibst, wie deine Vergangenheit ausschaut und und und, das kann man über Gutefrage.net leider nicht so einfach beantworten. Dennoch viel Erfolg!
Im Regelfall kommen Frauen mit der falschen Verdächtigung so durch. Das ist politisch so gewollt und tw. auch nachvollziehbar, man will ja Frauen nicht davon abhalten diese Verbrechen anzuzeigen. Und das ist ja auch gut so.
Und die Falschbeschuldigerin von Herrn Kachelmann hat ja offensichtlich keinerlei juristische Konsequenzen zu tragen.
Man müsste Dir jetzt also nachweisen, dass Du absichtlich jemanden falschbeschuldigt hast. Und bei dem Anklagevorwurf müsstest Du eigentlich ein Fall für eine Pflichtverteidigung sein.
Und was bedeutet der eine Satz mit öffentliche Klage und so?
Das heißt, dass gegen dich wegen Verleumdung Anklage erhoben wird.
Du solltest dir schon mal einen Anwalt suchen.
Im schlimmsten Fall kann Dir jetzt eine Verurteilung wegen dieser falschen Verdächtigung drohen. Spätestens jetzt solltest Du einen Anwalt bemühen.
Es stimmt ja, ich hab nicht gelogen. Ich war halt 15 und stand alleine da. Mir hat keiner geholfen.
Amtsgericht steht nur drauf