An die, die den Führerschein haben: Ich dachte, 0,5 Promille sei erlaubt?

15 Antworten

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Da steht "während der Probezeit".

Außerdem ist ein Null-Promille immer das Sicherste, denn die 0,5 gilt nur bei unauffälligem Fahren. Baust du unter Alkohol z.B. einen Unfall und ein Gutachter bescheinigt, dass der Unfall zum Teil auf eine Alkoholeinwirkung zurückzuführen ist, gilt eine 0,5er Grenze auch nichts mehr.

awoKY 
Fragesteller
 24.12.2023, 11:37

Frohe Weihnachten. 🎄🎁❤️

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In der Probezeit und bis 21 Jahre ist es trotzdem nicht erlaubt. Empfiehlt sich sowieso nicht, weil Versicherungen dann gerne nicht bezahlen oder man einen höheren Anteil an der Schuld des Unfalls bekommt.

Eichbaum1963  28.10.2023, 21:25
In der Probezeit und bis 21 Jahre ist es trotzdem nicht erlaubt.

Stimmt soweit absolut

Empfiehlt sich sowieso nicht, weil Versicherungen dann gerne nicht bezahlen oder man einen höheren Anteil an der Schuld des Unfalls bekommt.

Jein, bei der Haftpflicht kann die Versicherung nur mit bis zu 5.000 € in Regress gehen, bei VK sogar leistungsfrei sein.

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Stent doch im Internet.

"Im Internet" steht auch, dass Michael Jackson und Elvis Presley noch leben, Du solltest Deine Quellen sorgfältiger auswählen.

Null-Promillegrenze für Fahranfänger

Seit 2007 gilt für Fahranfänger und Fahranfängerinnen in der zweijährigen Probezeit sowie für Personen bis 21 Jahre die Null-Promillegrenze. Alkohol am Steuer ist somit für diese Personengruppe per Gesetz tabu. Der Gesetzgeber hat diese Regel eingeführt, weil junge Menschen vergleichsweise häufig in Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss verwickelt sind. Stellt die Polizei bei der Alkoholkontrolle einen Alkoholgehalt bis 0,5 Promille fest, gilt dies als Ordnungswidrigkeit mit:

  • Bußgeld von 250 Euro
  • 1 Punkt im Flensburger Zentralregister
  • evtl. weiteren Auflagen, beispielsweise Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar

Bei zusätzlichen Anzeichen von Fahrunsicherheit oder einem Unfall drohen weit höhere Strafen.

Quelle: https://www.kenn-dein-limit.de/alkoholverzicht/alkohol-am-steuer/

Siehe §24c StVG:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.

Die 0,0-Promillegrenze gilt somit nicht nur während der Probezeit, sondern auch darüber hinaus, sofern du noch unter 21 bist.

Wer mit 16 Jahren Klasse A1 macht, dessen Probezeit endet bereits mit 18 Jahren, d.h. derjenige muss sich trotzdem noch weitere drei Jahre lang an das Alkoholverbot halten, bis er 21 ist. Die pauschalen Behauptungen, dass es nur in der Probezeit gilt, sind somit falsch.

"Fazit. In der Probezeit und bis zum Alter von 21 Jahren gilt stets eine Null-Toleranz-Grenze (0,0 Promille), d.h. JEDER Verstoß führt zur Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre. Es drohen mindestens ein Bußgeld von 250 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Zudem ist ein Aufbauseminar zu belegen."