Fahren ohne Führerschein?

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§22 (4) S. 6 FEV ist da eindeutig:

Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins [...] erteilt.

Solange der Führerschein also nicht bei dir angekommen ist, besitzt Du keine Fahrerlaubnis.

Ohne den Führerschein liegt eine Straftat nach §21 StVG vor: Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Bei einer solchen Straftat kann sogar die Führerscheinstelle erneut die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs verneinen und die Fahrerlaubnis sofort wieder entziehen.

Solange du den Führerschein nicht in deiner Hand hast, ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis. Du wirst dich noch einige Tage gedulden müssen! Gehe jetzt kein Risiko ein, denn wenn du jetzt ohne Führerschein erwischt wirst, dann wird dir die Fahrerlaubnis erneut und dann für ziemlich lange entzogen.

Solange dir nicht durch einen Rechtsakt die Fahrerlaubnis wieder erteilt wurde, bist du nicht im Besitz einer solchen. Das Führen eines fahrerlaubnisflichtigen Fahrzeugs ist dementsprechend eine Straftat, die zur erneuten Entziehung der Fahrerlaubnis führen kann.

Sofern die Fahrerlaubnis nicht durch einen anderen förmlichen Rechtsakt erteilt wird, wirst du auf die Aushändigung des Führerscheins warten müssen (§ 22 Abs. 4 Satz 6 FeV).

Man muss den Führerschein ja nicht mit dabei haben, also den richtigen. Wie das beim Vorläufigen ist weiß ich nicht.

Du musst schon warten bis dein Führerschein in deiner Hand hellst.