Führerschein verlieren wegen betrunken Fahrrad fahren?

6 Antworten

Kann man. Die Trunkenheitsfahrt, also § 316 StGB ist eines der Delikte, die in § 69 StGB als Katalogbeispiel genannt werden. Macht sich der Täter nach einem dieser Beispiele strafbar, so ist er in der Regel als nicht geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen zu betrachten und ihn wird der Führerschein entzogen.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__69.html

mikepedia440 
Fragesteller
 14.01.2023, 14:21

Aber nach Paragraph 69 StGB ist die Vorraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis das führen eines Kraftfahrzeugs gefordert und ein Fahrrad ist kein Kraftfahrzeug oder bin ich falsch informiert?

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matrix791  14.01.2023, 14:31
@mikepedia440

es gibt nun mal mehr Paragraphen- wenn es in 69 um das Kraftfahrzeug geht- dann geht es in 316 § um fahren im strassenverkehr. Und mit einem Fahrrad begiebst du dich nun mal im straßenverkehr.

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ja natürlich.

Leider ist die Promillegrenze da viel zu hoch.

0,0 bei Autofahren und Fahrrad fahren sonst Führerschein weg, sollte es sein.

mikepedia440 
Fragesteller
 14.01.2023, 14:20

Aber nach Paragraph 69 StGB ist die Vorraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis das führen eines Kraftfahrzeugs gefordert und ein Fahrrad ist kein Kraftfahrzeug oder bin ich falsch informiert?

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mottral  14.01.2023, 14:21
@mikepedia440

da bist du falsch informiert.

Auch betrunken Fahrrad fahren führt zu Fahrverboten.

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Unter 1.6 ist das je nachdem eine Ermessenssache über 1.6 ziemlich sicher. Ist die Person in der Probezeit ist der Führerschein im ganzen in Gefahr.

Hallo,

insbesondere die Feststellung der sogenannten "Ausfallerscheinungen" ( unsichere Fahrweise, Unfall, etc. ) kann durchaus grundlegend auch bei derBenutzung eines F-Rades durchaus schon zu einer Anzweifelung der gesundheitlichen, oder charakterlichen Fahreignung von Kraftfahrzeugen durch die Fahrerlaubnisbehörde führen, wenngleich ein Gericht an sich zunächst mal in einem entsprechenden Strafprozess wegen einer Verkehrsstraftat ( noch ) keine konkreten Eignungsmängel aus dem Verfahrensablauf und etwaiger Vorgeschichte des Delinquenten erkennen musste.

Insbesondere Wiederholungstäter mit Alk am Lenker eines F-Rades können dann aber auch ohne konkret harte Maßnahmen eines Gerichtes bei bereits bei mehrfach selbst unter 1,6 Promille aktenkundig gewordenen Delikten durch die FSST irgendwann mal gesondert von dort in ihrer Fahreignung überprüft werden.

LG

Ja, da kann er auch abgenommen werden ?!

Für Radfahrer hat das BGH 1986 die absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,7 Promille definiert. In der Rechtsprechung gehen Gerichte heute in der Regel von einem Grenzwert von 1,6 Promille aus. Wer betrunken Fahrrad fährt und dabei mit 1,6 Promille Alkohol oder mehr erwischt wird, kann den PKW-Führerschein verlieren.

Ob E-Scooter-, E-Bike- oder Fahrradfahrer - Massvoll genießen