Ich finde Datenschutz grundsätzlich wichtig, finde die Ausgestaltung sollte aber doch anders sein und mehr mit gesundem Menschenverstand.

Finde es z.B. nicht gut, dass vielen Behörden in Sachen Kriminalitätsbekämpfung und Terrorvorbeugung durch Datenschutz teils unüberwindbare Steine in den Weg gelegt werden. Die Behörden könnten mit dem jetzigen Stand der Technik sehr viel, sie dürfen es aber nicht.

Da sich an diesem Punkt bestimmt schon wieder einige getriggert fühlen betone ich, dass es hier um Verfolgung schwerer Straftaten, organisierter Kriminalität und Terrorismus gehen soll und nicht um den Falschparker mit einem Überwachungsnetz vom SEK verhaften zu lassen.

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Gut finde ich, dass es zu vielen sehr abgelegenen Orten überhaupt Verbindungen gibt (Achtung: viele heißt nicht alle. Um möglichen "ZU MIR ABER NICHT!" Kommentaren vorzubeugen). Da man sich in Deutschland ja gefühlt ohnehin über alles aus Prinzip aufregt vergisst man manchmal, dass alleine diese Verbindungen schon ein Upgrade zu vielen Teilen der Welt sind.

Der Rest der Punkte geht für Verspätungen und Baustellen usw. drauf.

Aber wenn es denn klappt, dann ist Bahnfahren eigentlich recht entspannt finde ich. Verrückt, ich weiß.

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https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/erwerb/aufbauseminar-fahranfaenger/#

Entsprechender Punkt steht im Inhaltsverzeichnis

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Versichert ist immer das Fahrzeug, nicht die Person.

Es ist daher auch normal versichert, wenn ein anderer damit fährt (außer er hat keinen Führerschein oder ist betrunken o.ä.)

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Pauschal finde ich das schwierig. Sollte man Lageangepasst machen.

Bin ein großer Fan von Park & Ride Möglichkeiten in Außenbezirken. Das könnte von mir aus gerne durch höhere Parkgebühren in der Innenstadt finanziert werden.

Finde nämlich ÖPNV Verbindungen zwischen Städten oft genauso furchtbar wie sich mit dem Auto in die Innenstadt ins Verkehrschaos zu quälen.

Daher für mich die beste Lösung bequem mit dem Auto in den Außenbezirk anzureisen, dort stressfrei parken und mit ÖPNV innerhalb der Stadt zum Ziel.

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Das wichtigste was man dazu wissen muss und was einiges klarer macht ist folgendes:

Versichert ist immer das Fahrzeug, nicht die Person!

Deswegen ist ja auch die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Dementsprechend ist der Versicherungsschutz auch dann vorhanden, wenn ein anderer, als der „eingetragene“ Fahrer das Fahrzeug nutzt (mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit). Kommt es zu einem Unfall, muss die Versicherung den Schaden also ganz normal übernehmen.

Was jedoch auch zutrifft, ist dass die Nutzung durch eine andere Person gegen die Vertragsvereinbarung mit der Versicherung verstößt. Das kann vertragliche Konsequenzen haben. Was da alles genau zu zählt weiß ich aber ehrlicherweise nicht konkret. Mein letzter Stand ist, dass dann Beiträge für die Nutzung durch den anderen Fahrer nachbelastet.

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Ich bin seit AC3 dabei und fand das Spiel sehr gut.

Dazu muss man aber sagen, dass es weniger an AC liegt, sondern dass ich das Spiel und das Setting für sich genommen sehr cool finde und auch Gameplay sehr gelungen ist meiner Meinung nach.

Den Zusammenhang zu den klassischen Assasinen sehe ich jedoch wie einige andere auch nicht wirklich.

Also gutes AC? Eher weniger

Trotzdem gutes Spiel? Auf jeden Fall!

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Auto A und Auto B berühren sich aber nicht.

Das ist nicht relevant. Wichtig ist das Verhalten, dass den Unfall verursacht.

Ursächlich für den Unfall ist demnach der A, indem er die Vorfahrt nicht beachtet hat und B nur deshalb ausweichen musste.

A ist also Unfallverursacher, auch wenn sein Auto unbeschädigt ist. Er hat auch die entsprechenden Pflichten und muss vor Ort bleiben, ansonsten wäre es eine Unfallflucht.

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Du musst mit dem anderen gar nicht interagieren. Du meldest den Schaden an die Versicherung und die kümmert sich vollständig um die Schadensregulierung

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Lass es sein 😅

Du hast einen wichtigen Punkt übersehen: Wartung (& Steuer):

Bei gebrauchten Fahrzeugen mit entsprechender Motorisierung muss auch gut in Wartung gebuttert werden.

Außerdem ist in deiner Rechnung auch nichts für Freizeit, Urlaub etc. eingerechnet.

Es wäre unterm Strich wahrscheinlich trotzdem möglich, du würdest aber am Ende das meiste fürs Auto ausgeben.

Ich persönlich würde es nicht machen.

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Nein kannst du nicht, da dein Auto als geschlossenes Fahrzeug eingetragen ist. Ändert man die Art, erlischt automatisch die Betriebserlaubnis. Wenn du das Dach abflext wird es zum Cabrio und muss auch die entsprechenden Voraussetzungen an die Sicherheit erfüllen, da die Stabilität des fehlenden Dachs dort ausgeglichen werden muss.

Bei einem Auto, bei dem einfach das Dach abgeflext wird, ist das nicht der Fall.

Siehe dazu § 19 Abs. 2 Nr. 1 StVZO:

2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 
1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird
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Nein

Eine solche Pauschallösung „für (ganz) Deutschland“ finde ich nicht sinnvoll. Daher habe ich dagegen gestimmt.

Das Konzept ist wenn überhaupt für besonders belastete Bereiche gedacht und wäre großflächig nicht angemessen wie ich finde.

Ja es gibt bestimmt einige Bereiche, die eben jene besonders belastete sind, aber gleichzeitig gibt es auch genug Orte, wo man sich trotz großen Autos nicht gegenseitig über die Füße fährt. Dort dieselbe Keule rauszuholen ist für mich nicht passend. Angemessenheit ist also bei der Lösung mal wieder der springende Punkt. Und ich beobachte leider vermehrt den Trend von alles oder nichts Vorschlägen (was aber Themenübergreifend so ist).

Besonders in Deutschland sehe ich zudem das Problem, dass es uns an alternativen mangelt. Habt ihr mal den ÖPNV in Paris benutzt? Und dann auch mal mit Deutschland verglichen? Wahrscheinlich einer der Gründe warum solche Vorschläge dort vermutlich mehr Sinn machen.

Hätte ich an meinem Reiseziel außerhalb der Stadt eine Park & Ride Möglichkeit mit guter ÖPNV Anbindung würde ich diese jederzeit bevorzugen, alleine schon um mich nicht mit dem Auto (egal ob Smart oder SUV) ins Zentrum quälen zu müssen. Dennoch müsste ich mich nicht den teils furchtbaren Verbindungen zwischen Städten plagen. Wäre sowas gewährleistet, würde ich sofort zusagen, dass unter diesen Bedingungen keine Notwendigkeit mehr besteht als Besucher in die Städte einzufahren.

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In Deutschland gibt es meines Wissens keine Blitzer, welche nur von hinten blitzen. Weil man den Fahrer dann nicht sieht.

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Bei deinem Beispiel kann man die Tat auch fahrlässig begehen. Das steht in Absatz 2 der betroffenen Norm.

Auch sonst ist das nicht richtig, dass man immer sofort von Vorsatz ausgeht. Es gilt die Unschuldsvermutung und es ist an den Ermittlungsbehörden das Gegenteil zu beweisen.

Manchmal ist das nur sehr einfach. Fährt jemand ohne Führerschein mit deinem Auto ohne es gestohlen zu haben, dann muss man ja irgendwie Wind davon gekriegt haben. Hat man sich nicht bezüglich des Führerscheins vergewissert, dann hat man den Fehler selbst zu verantworten. Verstehe das Problem nicht.

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Naja du hast natürlich recht, dass dich keiner dazu zwingen kann dein Anliegen zu nennen.

Umgekehrt ist die Polizei aber auch nicht verpflichtet dir zu glauben, dass schon alles seine Richtigkeit haben wird. Die Ordnungswidrigkeitenanzeige wird bei Verdacht des Verstoßes gefertigt. Diesen kann die Polizei in diesem Fall einfach damit begründen, dass das erforderliche Anliegen nicht zweifelsfrei geklärt werden kann und es läge dann an einem Richter zu entscheiden ob er dir das so abnimmt oder nicht.

Im übrigen ist die Polizei auch nicht ganz doof und hält gerne erst an, wenn du durch den Anlieger frei Bereich durchgefahren bist. Parkst du dort irgendwo ist dein Anliegen ja ersichtlich (zumindest ist es dann dort hinfahren). Beim einfach durchfahren zu sagen „ich hab aber ein Anliegen! Mehr sage ich nicht!“ wird dann wahrscheinlich spätestens bei Gericht interessant.

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Wenn die Anzahlung höher ausfällt, verringern sich üblicherweise die restlichen Teilzahlungen.

Falls du wissen willst, ob die erhöhte Anzahlung ausschließlich auf die Schlussrate angerechnet werden kann (also gleiche Raten, nur niedrigere Schlussrate), kann man das pauschal nicht beantworten. Das müsste mit dem Kreditgeber abgeklärt werden.

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Euer Ansprechpartner ist in diesem Fall in erster Linie die Bank und nicht der Händler, da die Bank der Vertragspartner im Kreditvertrag ist.

Mit diesen müsste man eine vorzeitige Auslösung aus dem Vertrag absprechen, wozu die Bank allerdings nicht verpflichtet ist. Wenn man das Anliegen dort schildert, kann ggf. aber eine Lösung gefunden werden.

Tipp für die Zukunft: wenn Autokredit, dann immer von externem Kreditgeber (so zumindest meine Ansicht). Sprich niemals bei der Bank des Herstellers. So ist das Auto direkt in den Vertrag gebunden. Holt man sich so einen Kredit, ist man frei im Umgang mit dem Auto und könnte es verkaufen um den Kredit abzuzahlen.

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