Frage
Antwort
"Fazit. In der Probezeit und bis zum Alter von 21 Jahren gilt stets eine Null-Toleranz-Grenze (0,0 Promille), d.h. JEDER Verstoß führt zur Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre. Es drohen mindestens ein Bußgeld von 250 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Zudem ist ein Aufbauseminar zu belegen."