Als Gesellschafter minijob?

3 Antworten

Als sozialversich.pflichtiger Arbeitnehmer kannst du ohne Probleme eine geringfügige Beschäftigung als 450-Euro-Minijob ausüben!

Näheres findest du in der minijob-zentrale.de in den Links hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html;jsessionid=ED4E89C8BF8BAF34FAB02870B114779E

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html

wie z.B.:

Hat Ihr Minijobber eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er daneben nur einen 450-Euro-Minijob ausüben. Nimmt er später noch einen oder mehrere 450-Euro-Jobs auf, werden diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung in der Regel versicherungspflichtig.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
ramo61 
Fragesteller
 26.12.2021, 16:19

Danke für Ihre Antwort. Aber Sie haben bei der Frage den Teil mit der GmbH übersprungen!?

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siola55  26.12.2021, 16:22
@ramo61
Ich will weiterhin in diesem Pharmaunternehmen als Angestellter weitermachen ...

Also kein Problem für einen Minijob zusätzlich ausüben... ;-)

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Ja das geht alles. Allerdings sollten die Arbeitsvertäge bei Ehegattenverhältnissen genauso sein wie bei anderen Angestellten. Dies wir gerne geprüft

Ja, grundsätzlich kein Problem.... (schau mal in deinen Arbeitsvertrag, ob du deinen Arbeitgeber bei Minijobtätigkeiten informieren musst oder sogar genehmigen lassen musst).

Ja, du kannst als Gesellschafter als Minijobber angestellt werden.

Nachteile gibt es keine