Wenn ich eine GmbH gründe, bin ich mein eigener Angestellter. Kann ich dann in der gesetzlichen KV bleiben?

3 Antworten

Das wird dir die KK nicht abnehmen, dass du in deinem eigenen Unternehmen, in dem du die alleinige Bestimmungsgewalt über alles hast und allein alle Anteile hältst, in abhängiger Beschäftigung stehst. Daher bleibst du freiwillig versichert und musst als solches Mitglied Beitrag auf dein GESAMTES Einkommen (nachzuweisen mit der Einkommensteuererklärung) zahlen.

Erbseplus 
Fragesteller
 27.08.2020, 15:28

Ja, vermutlich wird es darauf hinaus laufen... schade.

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Die Krankenkasse verlangt zur Berechnung des Beitrags die ESt-Erklärung. Da auch Kapitalerträge erfasst sind werden diese auch zur Berechnung deines Einkommens herangezogen. Bringt also nichts.

Ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht pflichversichert in der gesetzlichen Krankenkasse.

Hardware02  27.08.2020, 15:23

Von "pflichtversichert" war auch nie die Rede! Erst lesen, dann labern!

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Valnar52  27.08.2020, 15:41
@Hardware02
Von "pflichtversichert" war auch nie die Rede!

Aber nur dadurch könnten Beiträge gespart werden. Denn wenn er freiwillig versichert ist, ist neben dem Gehalt das er sich zahlt noch jegliches weiteres Einkommen beitragspflichtig. Insofern ist die Antwort vom Steuerbaer absolut korrekt.

Erst nachdenken, dann labern.

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