Wenn ich eine GmbH gründe, bin ich mein eigener Angestellter. Kann ich dann in der gesetzlichen KV bleiben?
Hallo,
Es streiten sich bei diesem Thema die Geister - ich bin momentan Einzelunternehmer und bin mit dem Höchstsatz in der GKV freiwillig gesetzlich versichert. Da mir die Beiträge st**** möchte ich umfirmieren und eine GmbH gründen(auch aus anderen Gründen). Die Frage ist jetzt, wenn ich als geschäftsführender Gesellschafter ja mein eigener Angestellter in der GmbH bin, muss ich dann doch einfach die Beiträge wie jeder andere Angestellter auch abführen und zwar weit weniger, da ich mir selbst ja nur ein geringes Gehalt dann auszahlen würde monatlich. :) Am Jahresende als Gesellschafter zieh ich mir den Gewinn raus, logischerweise.
Denk ich da falsch, oder ist das ein mögliches Schlupfloch?
Vielen Dank für eine Antwort im Voraus
3 Antworten
Das wird dir die KK nicht abnehmen, dass du in deinem eigenen Unternehmen, in dem du die alleinige Bestimmungsgewalt über alles hast und allein alle Anteile hältst, in abhängiger Beschäftigung stehst. Daher bleibst du freiwillig versichert und musst als solches Mitglied Beitrag auf dein GESAMTES Einkommen (nachzuweisen mit der Einkommensteuererklärung) zahlen.
Die Krankenkasse verlangt zur Berechnung des Beitrags die ESt-Erklärung. Da auch Kapitalerträge erfasst sind werden diese auch zur Berechnung deines Einkommens herangezogen. Bringt also nichts.
Ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht pflichversichert in der gesetzlichen Krankenkasse.
Von "pflichtversichert" war auch nie die Rede! Erst lesen, dann labern!
Von "pflichtversichert" war auch nie die Rede!
Aber nur dadurch könnten Beiträge gespart werden. Denn wenn er freiwillig versichert ist, ist neben dem Gehalt das er sich zahlt noch jegliches weiteres Einkommen beitragspflichtig. Insofern ist die Antwort vom Steuerbaer absolut korrekt.
Erst nachdenken, dann labern.
Ja, vermutlich wird es darauf hinaus laufen... schade.