Als Gesellschafter nebenberuflich tätig sein?
Hallo,
folgender Sachverhalt. Ich bin im Angestelltenverhältniss. Jedoch möchte ich mit meiner Mutter zusammen eine GmbH gründen. Ich möchte nur Gesellschafter sein und meine Mutter ist Geschäftsführerin. Nun ist meine Frage, wie kann ich monatlich Geld aus der Firma bekommen? natürlich legal!
2 Antworten
siehe https://www.lexware.de/artikel/gewinnausschuettung-tipps-fuer-gmbh-gesellschafter-und-geschaeftsfuehrer/ oder https://www.leistungen.de/steuernews_fuer_mandanten/februar_2014/gewinnaussch%C3%BCttungen_bei_der_gmbh/index_ger.html
Gewinne können, abhängig vom abgeschlossenen Gesellschaftervertrag ausgeschüttet werden. Einer der sinnvollen Ansprechpartner wäre ein Steuerberater, den ihr so oder so benötigen würdet.
Dennoch sollten die Konsequenzen überdacht werden, aus meinem ersten Link:
"Wann ist eine Gewinnausschüttung sinnvoll?
Bevor Sie über eine Gewinnausschüttung nachdenken, sollten Sie die
wirtschaftlichen Folgen für Ihre Firma bedenken. Durch eine Ausschüttung
wird der GmbH Liquidität entzogen. Dies ist insbesondere für
verschiedene Adressaten und Situationen von Bedeutung:
Sie Fremdkapital aufnehmen möchten, sollten Sie dies bei der Frage, ob
eine Rücklage bzw. ein aktuell erwirtschafteter Gewinn ausgeschüttet
werden soll, berücksichtigen. Denn auch die Höhe der Gewinnrücklage hat
Einfluss auf die Vergabe und die Konditionen eines Kredites.
Achtung: Zu berücksichtigen ist aber auch, dass eine Gewinnrücklage in späteren Jahren nicht ohne Weiteres ausgeschüttet werden kann,
wenn die GmbH in den Folgejahren Verluste erwirtschaftet. D. h., werden
Gewinne in die Gewinnrücklage eingestellt, muss der Gesellschafter
damit rechnen, dass in späteren Jahren eine Ausschüttung nicht mehr
zulässig ist, wenn die GmbH in den Folgenjahren Verluste erwirtschaftet."
Es hängt von einigen Umständen ab, ob man die Gewinne an die Gesellschafter ausschütten möchte oder eben nicht. Diese Entscheidung nimmt euch keiner ab.
Ruf mal bei der Handwerkskammer oder Handeslkammer - je nachdem - an, die wissen mehr!
Aber für Fragen, was machbar ist. Bei expliziten Steuerfragen verweisen sie einen ans Finanzamt - schon klar. Einen Versuch wäre es doch wert, oder? Weißt DU mehr?? Nein.
Für Fragen aus dem Steuerrecht sind die keinesfalls zuständig.