Als Gesellschafter nebenberuflich tätig sein?

2 Antworten

siehe https://www.lexware.de/artikel/gewinnausschuettung-tipps-fuer-gmbh-gesellschafter-und-geschaeftsfuehrer/ oder https://www.leistungen.de/steuernews_fuer_mandanten/februar_2014/gewinnaussch%C3%BCttungen_bei_der_gmbh/index_ger.html

Gewinne können, abhängig vom abgeschlossenen Gesellschaftervertrag ausgeschüttet werden. Einer der sinnvollen Ansprechpartner wäre ein Steuerberater, den ihr so oder so benötigen würdet.

Dennoch sollten die Konsequenzen überdacht werden, aus meinem ersten Link:

"Wann ist eine Gewinnausschüttung sinnvoll?

Bevor Sie über eine Gewinnausschüttung nachdenken, sollten Sie die
wirtschaftlichen Folgen für Ihre Firma bedenken. Durch eine Ausschüttung
wird der GmbH Liquidität entzogen. Dies ist insbesondere für
verschiedene Adressaten und Situationen von Bedeutung:

Gläubiger: Wenn es darum geht, ohne Vorkasse Leistungen gegenüber der GmbH zu erbringen.Bank/Kreditaufnahme: Wenn
Sie Fremdkapital aufnehmen möchten, sollten Sie dies bei der Frage, ob
eine Rücklage bzw. ein aktuell erwirtschafteter Gewinn ausgeschüttet
werden soll, berücksichtigen. Denn auch die Höhe der Gewinnrücklage hat
Einfluss auf die Vergabe und die Konditionen eines Kredites.

Achtung: Zu berücksichtigen ist aber auch, dass eine Gewinnrücklage in späteren Jahren nicht ohne Weiteres ausgeschüttet werden kann,
wenn die GmbH in den Folgejahren Verluste erwirtschaftet. D. h., werden
Gewinne in die Gewinnrücklage eingestellt, muss der Gesellschafter
damit rechnen, dass in späteren Jahren eine Ausschüttung nicht mehr
zulässig ist, wenn die GmbH in den Folgenjahren Verluste erwirtschaftet."

Es hängt von einigen Umständen ab, ob man die Gewinne an die Gesellschafter ausschütten möchte oder eben nicht. Diese Entscheidung nimmt euch keiner ab.

Ruf mal bei der Handwerkskammer oder Handeslkammer - je nachdem - an, die wissen mehr!

SirKermit  01.03.2017, 10:11

Für Fragen aus dem Steuerrecht sind die keinesfalls zuständig.

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AriZona04  01.03.2017, 10:12
@SirKermit

Aber für Fragen, was machbar ist. Bei expliziten Steuerfragen verweisen sie einen ans Finanzamt - schon klar. Einen Versuch wäre es doch wert, oder? Weißt DU mehr?? Nein.

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